In meinem Haushalt lebt außer meiner Tochter, für die diese Anlage ist, mein volljähriger Sohn, der aber auch noch kindergeldberechtigt ist. Wo trage ich ein, dass hier sonst niemand wohnt? Werde immer wieder auf Zeile 8 geleitet. Zeile 8 habe ich für meinen Sohn nicht ausgefüllt, da der Herr vom Finanzamt mir sagte, dass man den Entlastungsbetrag nur einmal beantragen kann. Mein Sohn wohnt erst seit September wieder bei mir, deshalb habe ich den Entlastungsantrag für meine Tochter gestellt, da sie die ganze Zeit bei mir wohnt.
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Diese Galerie hat 1 BilderZuletzt geändert von Silli71; 04.04.2024, 14:24. -
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Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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