Handwerkerleistungen nicht berücksichtigt: Habe in der Steuererklärung 2023 Handwerkerleistungen eingetragen, da ich meine Terrasse erneuert habe. Für 2023 wird bei meiner Steuer ein Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigt, weshalb mein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag fällt. Die Handwerkerleistungen wirken sich in meiner Steuererklärung 2023 nicht aus. Bei der nächsten Steuererklärung für 2024 würden mir die Handwerkerleistungen was bringen. Wer kann mir sagen, ob ich die Handwerkerleistungen von 2023 auch noch in der Steuererklärung 2024 angeben kann?
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Wer kann mir sagen, ob ich die Handwerkerleistungen von 2023 auch noch in der Steuererklärung 2024 angeben kann?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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