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    Handwerkerleistungen

    Handwerkerleistungen nicht berücksichtigt: Habe in der Steuererklärung 2023 Handwerkerleistungen eingetragen, da ich meine Terrasse erneuert habe. Für 2023 wird bei meiner Steuer ein Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigt, weshalb mein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag fällt. Die Handwerkerleistungen wirken sich in meiner Steuererklärung 2023 nicht aus. Bei der nächsten Steuererklärung für 2024 würden mir die Handwerkerleistungen was bringen. Wer kann mir sagen, ob ich die Handwerkerleistungen von 2023 auch noch in der Steuererklärung 2024 angeben kann?

    #2
    Maßgebend ist das Jahr der Zahlung. Wenn es sich nicht auswirkt, da die Steuereh schon Null ist, ist das leider Pech.

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      #3
      Wer kann mir sagen, ob ich die Handwerkerleistungen von 2023 auch noch in der Steuererklärung 2024 angeben kann?
      Die können nur in dem Jahr erklärt werden, in dem die Rechnung überwiesen wurde, leider !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke für die Auskunft. Habe ich schon vermutet. Brauchte noch eine zweite Meinung.

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          #5
          3. Meinung zur Sicherheit: es werden nur die Zahlungen des Jahres beruecksichtigt, in dem sie anfallen. Gut so?
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            BFH-Urteil vom 29. Januar 2009 – VI R 44/08
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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