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Vorausberechnung zur Steuererklärung 2021 falsch.

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    Vorausberechnung zur Steuererklärung 2021 falsch.

    Hallo Experten, ich mache seit vielen Jahren meine Steuererklärung mit mein Elster. Auch die angebotenen Vorabberechnungen (unverbindlich) stimmten immer mit dem Wochen später zugesandten Steuerbescheid überein. Habe nun heute die Erklärung für 2021 eingegeben, bereits mehrfach kontrolliert, aber die Vorausberechnung widerspricht sich. Da ich riestere wird ja anfangs immer der Betrag, der über die Zulage im Rahmen des Sonderausgabenabzugs hinausgeht, nach §10a EstG angezeigt. Dieser war bisher immer geringer als die Erstattung insgesamt. Habe es auch immer so verstanden, dass dem Riestersparer damit angezeigt werden soll, wieviel bei der Steuererstattung allein wegen Riester anfällt. Nun sehe bei der Vorausberechnung eine gesamt Steuererstattung von sagen wir mal beispielhaft 500 und darunter wird der Betrag, der wegen §10a anfällt, mit beispielhaft 600 angezeigt. Das passt zu keiner vorigen Berechnung der Jahre zuvor. Könnte ja sogar bedeuten, daß ich ohne Riester eigentlich nachzahlen müsste, was auch noch nie der Fall war. Lohn/Besoldung stets steigend, keine Lohnersatzleistungen, alle Angaben aus den Vorjahren übernommen und ggf. angepasst und auch Bescheinigungen eingefüllt. Was ist da los?? Mag das so nicht absenden. Danke vorab für Eure Hilfe. Viele Grüße

    #2
    Zitat von Christo11 Beitrag anzeigen
    Da ich riestere wird ja anfangs immer der Betrag, der über die Zulage im Rahmen des Sonderausgabenabzugs hinausgeht, nach §10a EstG angezeigt. Dieser war bisher immer geringer als die Erstattung insgesamt.
    Ich hab mal einen Bescheid angeguckt (keine Elster-Steuerberechnung also). Da steht zwar in den Erläuterungen, dass sich meine Riester-Beiträge nicht mehr auswirken. In der Berechnung selbst ist aber davon nichts zu sehen.

    In der Steuerberechnung mit Elster fehlen allerdings diese Erläuterungen.

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      #3
      Zitat von Christo11 Beitrag anzeigen
      Könnte ja sogar bedeuten, daß ich ohne Riester eigentlich nachzahlen müsste, was auch noch nie der Fall war.
      Das wäre die Konsequenz, was man ja einfach prüfen könnte, indem man die Beiträge testweise auf 1 Euro reduziert.

      Ansonsten ist halt immer irgendwann das erste Mal.

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        #4
        Ich zahle den Höchstbetrag bei Riester. Somit wirkt sich Riester immer aus, da ich ja auch nur die Grundzulage von 175€ erhalte. Das passt auch alles soweit in der Berechnung.

        Nur daß die Erstattung insgesamt geringer ist als die ausgewiesene Abzugswirkung nach § 10a passt so gar nicht. Könnte ja sogar bedeuten, daß mein Arbeitgeber (eine große Behörde) zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat oder falsch bescheinigt. Denn warum sollte ich sonst nachzahlen müssen, was nie der Fall war und sich auch nichts im Vergleich zu früheren Jahren geändert hat, außer steigender Lohn/Besoldung und steigende Beiträge KV/PV usw. Ist demnach nicht nachvollziehbar.

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          #5
          Bei Beamten sind Konstellationen nicht völlig ungewöhnlich, bei denen es zu einer Nachzahlung kommt. Grundsätzliche Fehler in der Steuerberechnung sind uns nicht bekannt.

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            #6
            Werd mal nächste Woche Kontakt zu meiner Personalabteilung aufnehmen. Denn wenn das alles so richtig sein soll, dann müssten Kollegen, die kein Riester machen und eine Steuererklärung abgeben, bei vergleichbarer Konstellation stets nachzahlen. Das heißt eine staatliche Behörde führt zu wenig Lohnsteuer ab und dem Staat entsteht bei den nicht Abgabepflichtigen ein Steuerverlust. Kann ich mir irgendwie auch nicht vorstellen, daß das so soll. Hab vorhin mal bei Riesterbeiträgen 1€ statt 1926€ angegeben und dann erschien die befürchtete Nachzahlung von ca. 100€. Hängt das vielleicht auch damit zusammen, daß ab 2021 der Soli als Annexsteuer für fast alle entfiel?
            Zuletzt geändert von Christo11; 04.04.2024, 21:58.

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              #7
              Zitat von Christo11 Beitrag anzeigen
              Das heißt eine staatliche Behörde führt zu wenig Lohnsteuer ab und dem Staat entsteht bei den nicht Abgabepflichtigen ein Steuerverlust. Kann ich mir irgendwie auch nicht vorstellen, daß das so soll.
              Das heißt nicht, dass die Behörde falsch rechnet, was sie selbstverständlich und mutmaßlich zu Recht bestreiten wird.

              Sondern die Aussage ist, dass bei Beamten der Lohnsteuerabzug wegen deren Besonderheiten in der Sozialversicherung und der gesetzlich verpflichtend beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigenden Mindestvorsorgepauschale eine Nachzahlung nicht völlig ungewöhnlich ist. Ob das im konkreten Fall zutrifft, kann hier niemand sagen.

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                #8
                Mag alles sein, bin ja kein Steuerexperte. Wundert mich trotzdem, warum das all die Jahre zuvor bei vergleichbaren Rahmenbedingungen komplett anders war. Ich gebe morgen mal die Daten für 2022 ein und lass mich überraschen, ob da auch ne verkappte Tariferhöhung für nicht abgabepflichtige Beamte, die nicht Riestern, drin steckt oder eben nicht. Zu meiner Ausgangsfrage, ob Probleme bei der Berechnung in mein Elster für 2021 bekannt sind, muss ich wohl ein Nein vermuten.

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                  #9
                  Hast du denn der Steuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand beigefügt und deine KV-Beiträge erfasst?

                  Nachzahlungen im Beamtenbereich entstehen meist wegen fehlender Vorsorgeaufwendungen da ja beim Lohnsteuerabzug pauschale KV-Beiträge berücksichtigt werden.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
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                    #10
                    Du kannst ja hier mal die komplette Vorausberechnung in anonymisierter Form (ohne Steuernummer) hochladen, dann sieht man vielleicht eher waran es liegen könnte. Noch eine Frage: Es hab nur eine "Steuerkarte", also ein einziges Beschäftigungsverhältnis, ja?

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                      #11
                      Beamtenschweiß ja, alles eingegeben bzw. wurde automatisch eingefüllt und in der Berechnung auch zum Abzug gebracht.

                      Telepeter nur ein Beschäftigungsverhältnis . Ganz einfacher Fall eigentlich. Bei den Werbungskosten bleibe ich unter der Pauschale von 1000€, dann wird KV PV mit knapp 2300€ in Abzug gebracht und 2100€ durch Riester. Am Ende noch 80€ wegen haushaltsnaher Dienstleistungen. Alles vergleichbar mit den Vorjahren, wo es auch mal etwas mehr zurück gab, da dann Werbungskosten auch mal über 1000€ lagen.

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                        #12
                        ... dann wird KV PV mit knapp 2300€ in Abzug gebracht
                        Dann ist die Nachzahlung (ohne Riester) nicht wirklich erklärbar.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Was gibt es noch, wurde eine Ehefrau vergessen?, war ein Freibetrag warum auch immer eingetragen?, wurde eine Erstattung (minuszeichen) falsch interpretiert?

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                            #14
                            Nicht verheiratet, auf der Steuerbescheinigung vom Arbeitgeber war wie immer auch Zeile 28 befüllt mit knapp 2800€ berücksichtigte vorsorgeaufwändungen. Wie die Jahre zuvor auch. Hab mal ein Screenshot angehängt.
                            Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
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                              #15
                              Zitat von Christo11 Beitrag anzeigen
                              auf der Steuerbescheinigung vom Arbeitgeber war wie immer auch Zeile 28 befüllt mit knapp 2800€ berücksichtigte vorsorgeaufwändungen.
                              Das würde meines Erachtens nur Sinn machen, wenn der Beamte nicht beihilfeberechtigt wäre (also die Mindestvorsorgepauschale bei 2800 statt 1900 gedeckelt wäre) oder eben vom Besoldungsamt 2800 als Basisanteil der PKV und Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung berücksichtigt wurden.

                              Wenn dann halt nur 2300 erklärt werden, braucht man sich über die Nachzahlung nicht zu wundern.

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