Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Welche Art von Grundstück habe ich ( wegen Grundsteuerabgabe)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Welche Art von Grundstück habe ich ( wegen Grundsteuerabgabe)

    Hallo,

    ich bin neu hier und habe trotz Abarbeitung einiger Beiträge nicht die richtige Antwort für mich gefunden.

    Ich besitze ein Haus im Saarland (Baujahr 1970) , welches wie folgt komplett vermietet ist. Wir selbst wohnen dort nicht
    Der Rest des Grundstückes ist Wiese, die von uns genutzt wird.

    Keller vermietete Räume an einen Arzt ca. 70qm
    EG vermietet an eine Physiopraxis ca. 130 qm
    OG vermietet als Wohnung ca. 85 qm

    Bedeutet, ca. 30% sind zu Wohnzwecken vermietet, der Rest gewerblich.

    Wäre es richtig, dies als " gemischt genutztes Grundstück" zu deklarieren oder eher Miet - oder Geschäftsgrundstück?
    Für einen Steuerlaien sind die Begriffe etwas verwirrend :-))

    Wenn "gemischt genutztes Grundstück" richtig wäre, dann muss man nur als Summe die Bruttogrundfläche angeben und keine Unterscheidung der einzelnen Wohnflächen usw.?

    Ich stehe etwas auf dem Schlauch, was jetzt genau angegben werden muss oder nicht.

    Bitte entschuldigt meien laienhaften Fragen, aber ich drücke mich schon seit langem davor, muss jetzt aber dringend alles abgeben.

    #2
    Wäre es richtig, dies als " gemischt genutztes Grundstück" zu deklarieren oder eher Miet - oder Geschäftsgrundstück?
    Die Definition der Grundstücksarten findet man in § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

    Geschäftsgrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent der Wohn- und Nutzfläche eigenen oder fremden betrieblichen
    oder öffentlichen Zwecken dienen und nicht Teileigentum sind.

    Es bleibt also nur Gemischt genutztes Grundstück, nachdem alle anderen Grundstücksarten ebenfalls ausscheiden.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo

      danke für die schnelle Rückinfo.

      Wäre es dementsprechend dann auch ausreichend/richtig, wenn man unter GW2, Punkt 6 nur eine Bruttogrundfläche für das komplette Haus angibt?

      grafik.png

      Kommentar


        #4
        In der offiziellen Anleitung steht geschrieben: "Tragen Sie bitte die Bruttogrundflaeche in Quadratmetern fuer jede Gebaeudeart gesondert ein. Die Bruttogrundflaeche ist die Summe der nutzbaren Grundflaechen aller Grundrissebenen eines Bauwerks ...". Wenn du also nur die Gebaeudeart 1 eingetragen hast (was fuer mich auch Sinn macht), dann genuegt auch nur die Bruttogrundflaeche des gesamtes Gebaeudes. Ansonsten empfehle ich dir auch nochmals in die offizielle Anleitung nachzulesen:
        https://www.saarland.de/SharedDocs/D...cationFile&v=2
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          bei der Berechnung der Bruttogrundfläche habe ich mehrmals gelesen, das eigentlich alles innerhalb der Außenmauern des Gebäudes zur Bruttogrundfläche dazu gehören.
          Jetzt habe ich allerdings dies gelesen, da steht etwas anderes

          Da wird gesagt, das Garagen ( wir haben 1 Garage im Haus) sowie mehre Kellerräume und Treppenhaus nicht dazu gehören.

          grafik.png

          Könntet ihr mich etwas "aufschlauen", was ich jetzt alles dazu zählen muss bzw. ausklammern kann.

          Für einen IT`ler sind steuerliche Dinge schon eine große "Unbekannte" ;-))


          Weiterhin gibt es auch bei Räumen im Dachgeschoß unterschiedliche Aussgaen

          Das Schlafzimmer, Büro und die Küche in der Dachgeschoßwohnung haben schräge Wande (Kniestock)
          und deshalb habe ich diese mit dem Faktor 0,5 gerechnet.

          Hier steht jetzt aber (mittleres Bild) das auch Räume mit Schrägen voll anzurechnen sind?

          Was würde denn jetzt stimmen, berechnen mit Faktor 0,5 oder volle Anrechnung der Gesamtfläche?

          Ich habe trotz Suchen keine definitive Aussage gefunden!


          grafik.png
          Zuletzt geändert von Eddi04; 05.04.2024, 17:42.

          Kommentar


            #6
            Die darfst die Erlaeuterungen zu Wohnflaechen und Bruttogrundflaechen nicht verwechseln. In der offiziellen Anleitung aus Saarland steht auf Seite 5 ziemlich genau, wie die BGF zu ermitteln ist und wird mit dem Bild auf Seite 6 verdeutlicht.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

            Kommentar

            Lädt...
            X