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Mindestvorsorgepauschale in Steuererklärung berücksichtigen

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    Mindestvorsorgepauschale in Steuererklärung berücksichtigen

    Guten Tag,

    folgende Frage; in Zeile 28 meiner Lohnsteuerbescheinigung steht ein Betrag, den ich bisher nicht in das Elster-Formular zur Einkommenssteuererklärung eintragen konnte, weil ich nicht weiß wo. Kann mir damit jemand weiterhelfen? Ich bin als Lehramtsanwärterin privat versichert (NRW). Meine tatsächlich gezahlten Beiträge habe ich laut der Mitteilung meiner Krankenkasse bereits eingetragen.

    Danke!

    #2
    Zitat von Jane Doe Beitrag anzeigen
    folgende Frage; in Zeile 28 meiner Lohnsteuerbescheinigung steht ein Betrag, den ich bisher nicht in das Elster-Formular zur Einkommenssteuererklärung eintragen konnte,
    Der Eintrag in Nr 28 (die LStB hat keine Zeilen sondern Nummern) betrifft den Lohnsteuerabzug und ist für die Ermittlung der Einkommensteuer irrelevant.

    Allerdings kann sich aus dem Vergleich von Nr 28 und den realen absetzbaren sonstigen Vorsorgeaufwendungen zeigen, dass man zur Veranlagung verpflichtet ist.

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      #3
      Allerdings kann sich aus dem Vergleich von Nr 28 und den realen absetzbaren sonstigen Vorsorgeaufwendungen zeigen, dass man zur Veranlagung verpflichtet ist.
      Okay und was heißt das? In welchem Fall bin ich zur Veranlagung verpflichtet?
      Zuletzt geändert von L. E. Fant; 06.04.2024, 04:44. Grund: Quote-Tag repariert

      Kommentar


        #4
        Zitat von Jane Doe Beitrag anzeigen
        ]

        Okay und was heißt das? In welchem Fall bin ich zur Veranlagung verpflichtet?
        In dem Fall, dass vom Arbeitgeber mehr Vorsorgeaufwendungen bei der Lohnsteuer berücksichtigt wurden, als es in der Realität angefallen waren.

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