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Ein Partner berufstätig, einer Rentner - Zusammenveranlagung?

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    Ein Partner berufstätig, einer Rentner - Zusammenveranlagung?

    Hallo allerseits,
    meine Frau und ich waren bisher immer zusammenveranlagt. Nun bin ich weiterhin vollzeit beschäftigt, meine Frau ist aber seit 2022 Rentnerin. Für 2022 haben wir noch eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben; nun habe ich gelesen, dass gerade bei unserer Konstellation eine getrennte Erklärung Sinn machen würde. Wer hat damit Erfahrungen?
    Viele Grüße
    Achim

    #2
    ... nun habe ich gelesen, dass gerade bei unserer Konstellation eine getrennte Erklärung Sinn machen würde.
    Dem würde ich so allgemein keineswegs zustimmen wollen. Man kann das zwar mal ausprobieren, auch wenn das in Mein ELSTER etwas mühselig ist,

    weil 3 Entwürfe angelegt werden müssen. In der Regel wird auch bei dieser Konstellation die Zusammenveranlagung unterm Strich günstiger sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,
      bei einem Ehepaar macht eine getrennte Veranlagung in der Regel keinen Sinn. Aber das kannst Du relativ einfach selbst ermitteln.

      Bei Zusammmenveranlagung (Splittingtabelle):
      Addiere beide Einkommen

      Getrennte Veranlagung:
      Beide Einkommen getrennt betrachten

      Und schlage dann für beide Fälle in den LST Tabellen nach.
      ----------

      Gruß Klaus

      Kommentar


        #4
        Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
        schlage dann für beide Fälle in den LST Tabellen nach.
        Ganz so einfach ist es leider nicht.

        Daher auch von meiner Seite die Empfehlung, wenn Du Dir die Mühe machen willst insgesamt drei Steuererklärungen anzulegen, jeweils eine für die getrennte Veranlagung und eine für die gemeinsame Veranlagung und dann die Summe der Steuerlast aus 1+2 mit 3 vergleichen.

        Normalerweise ist auch bei der Situation "ein Arbeitnehmerehegatte ein Rentnerehegatte" die gemeinsame Veranlagung am günstigsten.

        Ausnahmen kann es geben, wenn ein Ehegatte Lohnersatzleistungen bezogen hat oder hohe allgemeine außergewöhnliche Belastungen hatte und noch ein paar Spezialfälle.

        Kommentar

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