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Est Nachzahlung Werksstudent
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Hi, danke für die Antwortmöglichkeiten. Ich werde nochmal beim Finanzamt anrufen und informal nachfragen. Je nachdem was dabei rum kommt wird es wohl auf einen Zurückziehen des Antrag auf Veranlagung hinaus laufen.
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Könnte ein Pflichtveranlagungsfall nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG sein. Aber selbst wenn, ob das Finanzamt das erkennt bzw. sich den Aufwand macht ?
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Ich habe jetzt eine Idee woran es liegt. Du bist mit Deinem Lohn im sog. Midi-Job-Bereich. Dadurch hat der Arbeitgeber mehr als die üblichen 50% der Sozialversicherungsbeiträge übernommen, so dass für Dich ein geringerer Betrag als Vorsorgeaufwand abzugsfähig ist. Dieser Umstand ist wohl nicht in der Lohnsteuerberechnung eingepreist, so dass es hier zu einer Nachforderung - trotz weiteren geltend gemachten Aufwandes - kommt. Die Berechnung dürfte also in Ordnung sein. Meine oben genannte Proberechnung war falsch, weil ich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung vertauscht habe.
Ob das ein Fall des § 46 EStG (Veranlagungspflicht von Arbeitnehmern) ist kann ich jetzt auf Anhieb nicht sagen. Ich würde es tatsächlich so machen wie im Post 8 beschrieben: Einspruch und Rücknahme des Antrages auf Einkommensteuerveranlagung. Dann soll sich das Finanzamt damit auseinandersetzen.
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Geht es um die Steuer 2022 oder 2023?
Wenn ich Deine Zahlen in eine Proberechnung für 2023 einsetze komme ich - ohne irgendwelche zusätzliche geltend gemachte Beträge - auf eine Erstattung von 13,08 € incl. Kirchensteuer.
Zusätzlich könntest Du ja zumindest die gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe geltend machen.
Für 2022 habe ich das noch nicht gerechnet.
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Nach dem bisher bekannten Sachverhalt solltest du Einspruch einlegen und deinen Antrag auf Veranlagung zurückziehen können. Dann bist du null für null raus. Hast du denn vor Abgabe keine Probeberechnung gemacht?
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Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenWo, in deiner Probeberechnung oder in einem Bescheid vom FA?
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Wo, in deiner Probeberechnung oder in einem Bescheid vom FA?
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Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenSteht in den Erläuterungen was zum Zurückziehen des Antrags auf Veranlagung? Hast du überhaupt schon einen Bescheid vom FA oder eine Probeberechung von mein Elster?
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Steht in den Erläuterungen was zum Zurückziehen des Antrags auf Veranlagung? Hast du überhaupt schon einen Bescheid vom FA oder eine Probeberechung von mein Elster?
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In meinem Bescheid zur Steuererklärung sind die Versicherungen unter beschränkt abziehbare Sonderausgaben aufgelistet. Kirchensteuer ist unter unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben aufgelistet. Lohnersatzleistungen gab es nicht.
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Für Werksstudenten gilt kein eigenes Einkommensteuerrecht. Sie sind Arbeitnehmer. Geringfügige Rundungsdifferenzen können ggf. zu kleinen Nachzahlungen führen. Wurde die Anlage Vorsorgeaufwand hinzugefügt und alle Daten eingetragen? Wurde die Anlage Sonderausgaben hinzugefügt und die gezahlte Kirchensteuer eingetragen?
Bei ganzjährigem Arbeitslohn sieht es nicht nach einem Pflichtfalll aus. Oder gab es Lohnersatzleistungen?
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Est Nachzahlung Werksstudent
Hi Zusammen,
ich habe gerade meine Est als Werksstudentin gemacht und bin nun aufgefordert worden, eine Nachzahlung zu tätigen. Hier ein paar Eckdaten:
EK: 19.356€
Lohnsteuer: 605€
Kirchensteuer: 54,45€
RV (AG): 1.861€
RV (AN): 1.640€
KV:1.480€
PV: 436€
Ich habe durch verschiedene Sonderausgaben und Werbungskosten meinen EK Beitrag verringert auf 14.503€. Daneben steht eine neu berechnete Lohnsteuer in Höhe von 629€. Jetzt habe ich die Aufforderung bekommen, 26€ nachzuzahlen. Ich kann aber nicht nachvollziehen, wieso es zu der Nachzahlung kommt.
Nach meiner Recherche kann es zu einer Nachzahlung als Werksstudent kommen, wenn die KV + PV Beiträge unter 1900€ liegen. Meine Beiträge liegen aber mit 1.916€ über den 1900€.
Meine Frage ist, wie die Nachzahlung zustande kommt?
Ich hoffe, ich hab alle wichtigen Infos mit eingefügt. Vielen Dank!
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