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Kann ich Anlage KAP zur Probe ausfüllen und dann wieder löschen?

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    Kann ich Anlage KAP zur Probe ausfüllen und dann wieder löschen?

    Ich habe die Freistellungsaufträge schlecht verteilt und bin mir so nicht sicher, ob ich alles voll ausgeschöpft habe. Auch laufen ein Teil der Anlagen nur auf mich, weil dies bei Weltsparen nur auf Einzelpersonen geht. Könnte ich mal zur Probe die Anlage KAP ausfüllen, um zu schauen, ob zuviel Zinsabschlagssteuer ans FA ging. Ich muss ja da für mich und meine Frau die Anlage KAP ausfüllen. Legt das FA über alle Zinserträge die Abschlagssteuer fest. Wir werden ja zusammen veranlagt. Oder kann jeder nur für sich einen Freistellunfsauftrag erteilen? Kann mir jemand einen Tipp geben?

    #2
    du kannst jederzeit mitr Anlagen KAP rumprobieren und sie dann vor dem Absenden wieder löschen.

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      #3
      Oder kann jeder nur für sich einen Freistellunfsauftrag erteilen?
      Ehegatten können generell gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen und ab 2023 einen Sparer-Pauschbetrag von zusammen 2.000 € in Anspruch nehmen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        D.h. Wenn ich mehr Zinserträge habe als meine Frau, wird der Freistellungsauftrag von 2000€ auf alle Zinserträge in der Summe angewandt

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          #5
          Wenn ich mehr Zinserträge habe als meine Frau, wird der Freistellungsauftrag von 2000€ auf alle Zinserträge in der Summe angewandt
          Genauso ist das.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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