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Warum berechnet mir ELSTER den Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Rentner?
Hast Du den Bescheinigungsabruf benutzt ? Hast Du eine Betriebsrente auf Lohnsteuerkarte, bei der Eintragungen zum Versorgungsfreibetrag fehlen bzw. niedriger sind als der Bruttoarbeitslohn ?
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
... bei der Eintragungen zum Versorgungsfreibetrag fehlen bzw. niedriger sind als der Bruttoarbeitslohn ?
Du meinst die laufenden Versorgungsbezüge unter Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung ?
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Hast Du den Bescheinigungsabruf benutzt ? Hast Du eine Betriebsrente auf Lohnsteuerkarte, bei der Eintragungen zum Versorgungsfreibetrag fehlen bzw. niedriger sind als der Bruttoarbeitslohn ?
Habe Bescheinigungsabruf nicht benutzt. Habe auf meiner Betriebsrente / Lohnsteuerkarte Bruttoarbeitslohn unter (3), der viel größer ist als der Versorgungsfreisbetrag unter (8), (ca 10 zu 4). Wenn das dazu führt daß mir ELSTER den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ausgibt, der dann vom Finanzamt wieder gestrichen wurde, dann frage ich mich: was soll das?
Wenn das dazu führt daß mir ELSTER den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ausgibt, der dann vom Finanzamt wieder gestrichen wurde, dann frage ich mich: was soll das?
Unter Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung werden die laufenden Versorgungsbezüge ausgewiesen, mit dem Versorgungsfreibetrag hat das nichts zu tun.
Wenn die niedriger sind als der Bruttolohn unter Nummer 3, weil du z. B. erst im Laufe des Jahres 2023 in Rente gegangen bist, steht dir
der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ja auch zu, das Finanzamt streicht da nichts. Wenn der Sachverhalt anders ist, kann die Lohnsteuerbescheinigung
fehlerhaft sein. Ich würde den Bescheinigungsabruf nutzen, damit die Seite 3 der Anlage N korrekt ausgefüllt wird
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Unter Nummer 8 der Lohnsteuerbescheinigung werden die laufenden Versorgungsbezüge ausgewiesen, mit dem Versorgungsfreibetrag hat das nichts zu tun.
Wenn die niedriger sind als der Bruttolohn unter Nummer 3, weil du z. B. erst im Laufe des Jahres 2023 in Rente gegangen bist, steht dir
der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ja auch zu, das Finanzamt streicht da nichts. Wenn der Sachverhalt anders ist, kann die Lohnsteuerbescheinigung
fehlerhaft sein. Ich würde den Bescheinigungsabruf nutzen, damit die Seite 3 der Anlage N korrekt ausgefüllt wird
Danke, Charlie, jetzt hab ich's kapiert. Ich müsste da eigentlich mal meinen ehemaligen Arbeitgeber ansprechen, warum er (übrigens schon seit Jahren) den gesamten Brutoarbeitslohn (also meine Betriebsrente) nicht auch als Versorgungsbezug einträgt, sondern immer nur ca 40% davon.
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