Handwerkerleistung - Was heißt heißt selbst bezahlende Rechnungsbeiträge?

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  • funny
    Erfahrener Benutzer
    • 11.04.2010
    • 226

    #1

    Handwerkerleistung - Was heißt heißt selbst bezahlende Rechnungsbeiträge?

    Hallo,
    ist das Neu? Was trage ich bei selbst bezahlende Rechnungsbeiträge ein? Bisher habe ich wohl nur die Lohnkosten An Abfahrtskosten eingetragen an einer Stelle??? Meine ich

    Gruß
  • Telepeter
    Erfahrener Benutzer
    • 17.02.2023
    • 1484

    #2
    Zitat von funny Beitrag anzeigen
    selbst bezahlende Rechnungsbeiträge
    Gruß
    Das wäre schön, gibt es aber nicht.

    Bei den Handwerkerkosten ist immer der Gesamtbetrag der Rechnung und dann in der zweiten Spalte die darin enthaltenen Lohnkosten pp. incl. MWSt. anzugeben. Da hat sich auch nichts geändert.

    Kommentar

    • funny
      Erfahrener Benutzer
      • 11.04.2010
      • 226

      #3
      Danke. Der Gesamtbetrag ist ja mit der Mehrwertsteuer berechnet, aber in der Rechnung sind die An und Abfahrtskosten- Lohnkosten extra aufgeführt. Muß ich da die Mehrwertsteuer noch drauf rechnen, oder einfach den Betrag so eintragen, wie er da steht?

      Kommentar

      • Telepeter
        Erfahrener Benutzer
        • 17.02.2023
        • 1484

        #4
        Wenn nur die Nettobeträge aufgeschlüsselt sind muss man die zusammenzählen und dann die Summe mit 1,19 multiplizieren.
        Manche Handwerker weisen den abzugsfähigen Betrag (incl. MWSt.) auch gesondert aus.

        Kommentar

        • funny
          Erfahrener Benutzer
          • 11.04.2010
          • 226

          #5
          Ja, das sind Nettobeträge...Danke für die Hilfe.

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          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15381

            #6
            Natürlich gibt's dort das Eingabefeld selbst getragene Rechnungsbeiträge. Dort ist der Betrag einzutragen, den man selbst bezahlt hat.

            Ich spekulier mal, dass einige aus ihrer Nebenkostenabrechnung den Gesamtbetrag für z. B. Hausmeisterleistungen eingetragen haben, inkl. der Anteile der anderen Wohnungseigentümer. Das sollte - hoffentlich - mit der zusätzlichen Eingabemöglichkeit nicht mehr passieren.

            Kommentar

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