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    Zusatz Einkommen -

    Hallo,
    wie mache ich es - wo trage ich es ein?
    Liebes Elster Forum,
    Ich Betreue meine Tante, die im Altenheim ist, D.h. ich erledige die Post, die Rechnungen werden durch mich bezahlt, die ganze Bürokratie, Arzt Besuche mache ich mit Ihr. Kleidung wird gekauft, ab und zu mal ein Süßses Stückle, usw. 3 mal im Monat die Besuche im Altenheim, die Fahrt dahin. Ab und zu muss ich auch mal das Krankenkärtchen vom Altenheim abholen und dem Arzt vorlegen Dazu hat sie eine Wohnung mit schönem Vorgarten vermietet. Auch hier kümmere ich mich um alles, d,h. mal den Strom oder Wasser ablesen, Versicherungen erledigen (Elster Grunssteuer) usw. - sowie kümmere ich mich um die Mieterin und bin ihr Ansprechpartner. Kann sein, dass man mal einen Handwerker holen muss, oder das Türschloss klemmt , -- .
    Für diese Dienste bekomme ich 100 € im Monat überwiesen. Mal ist mehr zu tun, mal weniger. Kleinigkeiten, die sie benötigt, bezahle ich hiervon - aber z.B. ein Heizkiossen fürs Bett berechne ich von ihr extra.
    Nun die Frage:
    Wie sieht das alles steuerlich aus : muss ich es bei der Einkommenserklärung angeben , und wo und wie gebe ich es an? Im Jahr hätte ich ja ein Zusatzeinkommen von 1200€ - wobei hier ja auch Gelder für Sachgegenstände drin wären.
    Muss oder solte ich hier mehr differenzialisieren - d. H. Da Geld ür Waren extra Verrechnen und das andere für eine Entschädigung?
    Wie mache ich es korrekt und richtig?
    Vielen Dank mal.

    #2
    Die Frage betrifft Steueerecht und kann/darf hier eigentlich nicht beantwortet werden.

    Aber mal ne einfache Frage am Rande:
    - machts du es weil es deine Tante ist oder weil du Geld dafür bekommst?

    Und Tipp zum nachlesen/googeln: Einkünfteerzielungsabsicht

    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      Hier fehlt wohl nicht nur die Absicht sondern es bleibt auch objektiv unter dem Strich nichts übrig, wenn man alleine an die Fahrtkosten denkt. Das hat nichts mit Steuerberatung zu tun sondern mit gesundem Menschenverstand.

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        #4
        Was hat denn der gesunde Menschenverstand mit dem Steuerrecht zu tun :-)
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          Hallo,

          mein erster Gedanke war Freundschaftsdienst (ähnlich wie Nachbarschaftshilfe), und genau für solche "Kleinigkeiten" gibt es einen Freibetrag (den Härteausgleich für Nebeneinkünfte - 410 Euro).
          Und wie schon von anderen vermutet dürften die 1.200 Euro nach Abzug der Kosten darunter liegen.

          Wenn du aber noch andere Nebeneinkünfte hast (etwa Vermietung) dann musst du es u.U. doch erklären. Ich würde dann die Anlage SO nehmen.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Alles klar, das Thema hat sich erledigt - kann beendet werden .
            Danke
            Gerade der letzte Benutzer - reckoner- hat es auf den Punkt gebracht- was mich interresiert.

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