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Bescheid weicht von Berechnung ab trotz gleichem zu versteuerndem Einkommen (2023)

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    Bescheid weicht von Berechnung ab trotz gleichem zu versteuerndem Einkommen (2023)

    Hallo miteinander,
    vllt. kann mir das jemand hier beantworten...
    Habe einen Steuerbescheid für 2023 erhalten, der beim zu versteuernden Einkommen der vorher gemachten Berechnung in Elster Online 1:1 entspricht.

    Allerdings wird im Bescheid bei der Berechnung der Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt ein anderer Prozentsatz angesetzt, so dass meine festzusetzende Einkommensteuer im Bescheid um 220€ höher angesetzt wird als in der Berechnung. D.h. meine Auszahlung wird um diesen Betrag reduziert, verglichen mit der Berechnung.

    Kann sich das einer schnell erklären, so einen Fall hatte ich noch nie...
    Habe im Jahr 2023 Mutterschaftsgeld und Elterngeld bezogen, kann das was mit diesem Progressionsvorbehalt zu tun haben?

    Danke!

    #2
    Zitat von Eckyecky Beitrag anzeigen
    Habe im Jahr 2023 Mutterschaftsgeld und Elterngeld bezogen, kann das was mit diesem Progressionsvorbehalt zu tun haben?

    Danke!
    Definitiv. Mutterschaftsgeld und Elterngeld lösen den Progressionsvorbehalt aus. Der berücksichtigte Betrag steht etwas unscheinbar im Erläuterungstext des Bescheides.

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      #3
      Schaue Dir mal den Progressionsvorbehaltsrechner aus Bayern an: https://www.lfst.bayern.de/steuerinf...behalt-rechner

      Ggf. hilft Dir auch der Rechner vom BMF, allerdings ohne Progressionsvorbehalt: https://www.bmf-steuerrechner.de/
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Vielen Dank für die schnellen Antworten.
        Werde ich gleich mal anschauen.
        Hätte halt eigentlich erwartet, dass die automatische Abholung der Daten vom AG etc, die ich verwende, diese Sachverhalte bereits bei der Berechnung richtig ermittelt und berücksichtigt.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Eckyecky Beitrag anzeigen
          Hätte halt eigentlich erwartet, dass die automatische Abholung der Daten vom AG etc, die ich verwende, diese Sachverhalte bereits bei der Berechnung richtig ermittelt und berücksichtigt.
          Normalerweise ja. Aber vielleicht waren zu dem Zeitpunkt als Du die Daten abgeholt hast noch nicht alle Daten da. Die Elterngeldkassen melden meistens sehr spät.

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