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IAB Auflösen im Jahr der Anschaffung und Herabsetzungsbetrag nutzen

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    IAB Auflösen im Jahr der Anschaffung und Herabsetzungsbetrag nutzen

    Hallo Community,
    ich möchte in der Anlage EÜR meinen gebildeten IAB wegen Anschaffung in 2023 auflösen. Ich habe in Zeile 86 die tatsächlichen Anschaffungskosten eingetragen. Dann den IAB aus 2022 mit 50% dieser Kosten und dann ebenfalls in gleicher Höhe (50% Anschaffungskosten) den Herabsetzungsbetrag, da ich den Herabsetzungsbetrag voll ausnutzen bzw. den Gewinn zurechenbaren IAB maximal mindern möchte. Beispiel:
    Anschaffungskosten: 20.000€
    IAB: 10.000€
    Herabsetzungsbetrag 10.000€
    Fehler/Problem: es kommt immer noch +10.000€ bei den Einnahmen und somit Gewinn heraus.
    Elster den Herabsetzungsbetrag nicht bzw. zieht hier nichts ab, sondern rechnet den IAB in voller Höhe meinem Gewinn bzw. Einnahmen hinzu.
    Was habe ich falsch gemacht bzw. wie wäre das richtig einzutragen? Oder muss ich den Herabsetzungsbetrag nochmals irgendwo eingeben damit dieser in Abzug gebracht wird?
    Vielen lieben Dank schonmal!!!
    Beste Grüße Fabru

    #2
    Ich kenn mich damit überhaupt nicht aus.

    Aber ich versteh die ganze Geschichte so, dass Du 20.000 € absetzen willst, und eingegeben hast, dass 10.000 davon schon im Vorjahr geltend gemacht wurden. Die werden also jetzt gegengerechnet.

    Vielleicht hab ich's aber ganz falsch verstanden ...

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      #3
      Naja nicht ganz. 20.000€ waren die gesamten Anschaffungskosten. Davor wurden im Vorjahr 50% also 10.000€ im Rahmen eines Investitionsabzugsbetrag angesetzt.
      Nun soll der IAB aufgelöst werden, da die Anschaffung getätigt wurde. Für die Auflösung ist der IAB Gewinnsteigernd anzugeben. Gleitzeitig darf aber bis zu 50% der Anschaffungskosten und maximal der Betrag des IABs „herabgesetzt“ werden. Ich wähle als Herabsetzungsbetrag 10.000€, damit sollte laut Steuerrecht eigentlich keine Auswirkung auf den Gewinn im Jahr der IAB Auflösung entstehen.
      Lediglich die Basis der Afa Abschreibung würde auf den „Restwert“ (10.000€) sinken und es kann die zukünftigen Jahre also weniger abgeschrieben werden.
      So zumindest in der Theorie.
      Allerdings gibt es bei mir das Problem, dass sich der IAB direkt auf den Gewinn auswirkt und diesen trotz gleichem Herabsetzungsbetrag um 10.000€ erhöht…

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        #4
        Ich werde mir das morgen mal näher anschauen, heute ist mir das zu spät bzw. zu schwere Kost.

        Verwenden und Herabsetzen sind wahrscheinlich unterschiedliche Dinge, aber da muss ich erst die Vorschriften genau lesen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Alle klar super danke!
          Ja Verwenden und Herabsetzen sind unterschiedliche Dinge.
          Hier eine Kurzbeschreibung bzgl. der Vorschrift:
          https://www.haufe.de/finance/haufe-f...I13123538.html

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            #6
            Hi zusammen, und konnte sich schon jemand das Thema anschauen? Vielen lieben Dank schonmal für die Unterstützung!!!

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              #7
              Mit dem Herabsetzungsbetrag direkt bei der Eingabe des IABs bzw. der Hinzurechnung ist scheinbar nicht die Herabsetzung der AK des WG nach § 7g Absatz 2 Satz 3 EstG gemeint. denn wie vom TE beschrieben hat eine Eintragung an dieser Stelle keine Gewinnauswirkung.

              Der Herabsetzungbetrag nach § 7g Absatz 2 Satz 3 EStG gehört zu den Betriebsausgaben in Zeile 34 der EÜR.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                Super, genau das war der Fehler und nun funktioniert es!!!! Vielen lieben Dank für die Unterstützung. Nur noch eine Anmerkung: das könnte man dann ggfs. in Elster zukünftig korrigieren, da das schon verwirrend bzw. irreführend ist wenn man einen Herabsetzungsbetrag direkt beim IAB eingeben kann, dieser sich aber nicht auswirkt, sondern man dann trotzdem noch in Zeile 34 den Betrag (nochmal) angeben muss.

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                  #9
                  Zitat von fabru Beitrag anzeigen
                  Nur noch eine Anmerkung: das könnte man dann ggfs. in Elster zukünftig korrigieren
                  Du kannst das ja mal vorschlagen.

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