Hallo Schwarm,
bin mit meinem Steuerlatein völlig am Ende und mit der Berechnung in Elster echt überfordert. Konkret verstehe nicht, warum in der "Detaillierte Steuerberechnung" die Günstigerprüfung bei KEST und Soli zu keiner Erstattung führt.
Hier die Eckdaten aus dieser "Detaillierten Berechnung". Alle Werte grob angepasst, weil m.E. unschädlich für die Problemstellung:
....
1. "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen":
46.000 €
Direkt im Anschluss geht es mit folgenden Berechnungen weiter
2. "Berechnung der Einkünfte, die nach § 32 d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)":
16.000 €
3. "Berechnung der Einkommensteuer":
zu versteuern mit Progessionsvorbehalt nach § 32b EStG nach dem Splittingtarif
1.000 € / 0,0000% / 0 € <-- festzusetzende Steuer
zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG:
45.000 €
0 € <-- festzusetzende Steuer
dazu zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG;
16.000 €
4.000 € <-- festzusetzende Steuer
festzusetzende Einkommensteuer:
4.000 €
4. "Berechnung des Solidaritätszuschlags"
Steuer nach $ 32 d EStG
4.000 €
220 € <-- festzusetzende Steuer
5. "Steuerbelastung"
Ihre Einkommensteuerbelastung ( 0,00 €) bezogen auf das zu versteuernde Einkommen ( 46.000 €) beträgt 0,00 %.
Dazu folgende Fragen:
1. Wenn die Einkommensteuerbelastung 0 € ist, müsste dann nicht auch KEST und Soli komplett erstattet werden = 4.000 € + 220 €?
2. Hinweis: Das zu versteuernde Einkommen von 46.000 € beinhaltet 45.000 € für eine Abfindung, die der Fünftelregelung unterliegen müsste? Der Abfindungsbetrag ist in Anlage N im Feld 19 angegeben und wurde bei der Auszahlung voll versteuert und in der Berechnung von Elster wieder voll erstattet. Lediglich die bereits abgeführten Steuern auf die Kapitalerträge (4.000 + 220 €) bleiben trotz Günstigerprüfung stehen, aber warum? Der Grenzsteuersatz ist doch augenscheinlich 0%. Oder??????
Ich muss mich jetzt echt erholen.
Vorab Danke für jeden verständlichen Hinweise.
Larissa12
bin mit meinem Steuerlatein völlig am Ende und mit der Berechnung in Elster echt überfordert. Konkret verstehe nicht, warum in der "Detaillierte Steuerberechnung" die Günstigerprüfung bei KEST und Soli zu keiner Erstattung führt.
Hier die Eckdaten aus dieser "Detaillierten Berechnung". Alle Werte grob angepasst, weil m.E. unschädlich für die Problemstellung:
....
1. "Einkommen / zu versteuerndes Einkommen":
46.000 €
Direkt im Anschluss geht es mit folgenden Berechnungen weiter
2. "Berechnung der Einkünfte, die nach § 32 d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltungsteuer)":
16.000 €
3. "Berechnung der Einkommensteuer":
zu versteuern mit Progessionsvorbehalt nach § 32b EStG nach dem Splittingtarif
1.000 € / 0,0000% / 0 € <-- festzusetzende Steuer
zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG:
45.000 €
0 € <-- festzusetzende Steuer
dazu zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG;
16.000 €
4.000 € <-- festzusetzende Steuer
festzusetzende Einkommensteuer:
4.000 €
4. "Berechnung des Solidaritätszuschlags"
Steuer nach $ 32 d EStG
4.000 €
220 € <-- festzusetzende Steuer
5. "Steuerbelastung"
Ihre Einkommensteuerbelastung ( 0,00 €) bezogen auf das zu versteuernde Einkommen ( 46.000 €) beträgt 0,00 %.
Dazu folgende Fragen:
1. Wenn die Einkommensteuerbelastung 0 € ist, müsste dann nicht auch KEST und Soli komplett erstattet werden = 4.000 € + 220 €?
2. Hinweis: Das zu versteuernde Einkommen von 46.000 € beinhaltet 45.000 € für eine Abfindung, die der Fünftelregelung unterliegen müsste? Der Abfindungsbetrag ist in Anlage N im Feld 19 angegeben und wurde bei der Auszahlung voll versteuert und in der Berechnung von Elster wieder voll erstattet. Lediglich die bereits abgeführten Steuern auf die Kapitalerträge (4.000 + 220 €) bleiben trotz Günstigerprüfung stehen, aber warum? Der Grenzsteuersatz ist doch augenscheinlich 0%. Oder??????
Ich muss mich jetzt echt erholen.
Vorab Danke für jeden verständlichen Hinweise.
Larissa12
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