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Freiberufler - Entnahmen und Einlagen

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    Freiberufler - Entnahmen und Einlagen

    Sehr geehrte Forenuserinnen und Forenuser,

    ich habe schon ein bisschen rumgesucht und leider alle möglichen Antworten gefunden. Ich habe sogar die Elster-Hotline angerufen, wo mir gesagt wurde, man sei lediglich für technische Fragen zuständig und ich solle mich an das Finanzamt wenden...
    Ich bin gerade dabei, meine EÜR erstmalig als Freiberufler zu machen und alles hat funktioniert.
    Wenn ich es jedoch abschicken will, kommt die Fehlermeldung, ich müsse die Entnahmen und Einlagen eintragen. Ich habe kein Firmenkonto, das würde sich auch bei meinem Verdienst nicht lohnen, ich benutze also für Geschäftliches und Beruflich ein und dasselbe Konto.
    Was trage ich da nun ein? Meinen Gewinn, wieviel ich für Miete, Essen etc. ausgegeben habe (das dauert ja ewig, das alles auszurechnen...) bei den Entnahmen? Und bei den Einlagen? Wenn ich da einfach eine 0 eintrage, muss ich ja auch begründen, wieso, oder?
    Ich habe große Angst, etwas falsch zu machen.

    Mit freundlichen Grüßen

    #2
    Was willst Du da viel begründen? Wenn Mein Elster das akzeptiert, dann ist doch alles gut!

    Streng genommen wurde ja alles eingelegt, was Du ausgegeben hast, ohne vorher entsprechende Einnahmen gehabt zu haben. Und der Gewinn ist im Prinzip eine Entnahme, denn ein Betriebsvermögen gibt's ja nicht.

    Wichtig sind die Einlagen vor allem bei der geschäftlichen Nutzung eines privaten Kfzs.

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      #3
      Aus der Eingabehilfe:

      Sofern kein gesondertes betriebliches Konto besteht, stellen sämtliche Betriebseinnahmen auch Entnahmen und sämtliche Betriebsausgaben auch Einlagen dar

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Aus der Eingabehilfe:
        Heißt das dann, dass ich 0 eintrage und nichts begründe, wie du das im ersten Post geschrieben hast?
        Oder soll ich am Ende meinen Gewinn in beiden Feldern angeben?

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          #5
          Zitat von Peter85 Beitrag anzeigen
          Heißt das dann, dass ich 0 eintrage und nichts begründe, wie du das im ersten Post geschrieben hast?
          So würde ich das machen, solange Mein Elster sich damit zufriedengibt.

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            #6
            Wenn Du km-Pauschalen für ein nicht im Betriebsvermögen befindliches Fahrzeug als Betriebsausgabe ansetzt muss ein Betrag mindestens in dieser Höhe als Einlage angesetzt werden. Ansonsten gibt sich Elster mit dem Wert "0" in beiden Feldern zufrieden. Ob das sachlich so richtig ist weiß ich nicht, aber es wurde bei mir bisher nie beanstandet.

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              #7
              Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
              Wenn Du km-Pauschalen für ein nicht im Betriebsvermögen befindliches Fahrzeug als Betriebsausgabe ansetzt muss ein Betrag mindestens in dieser Höhe als Einlage angesetzt werden. Ansonsten gibt sich Elster mit dem Wert "0" in beiden Feldern zufrieden. Ob das sachlich so richtig ist weiß ich nicht, aber es wurde bei mir bisher nie beanstandet.
              Ich benutze das Deutschlandticket, das habe ich auch unter meinen Ausgaben angegeben. Soll ich das dann berücksichtigen?
              Ich habe jetzt gedacht, dass ich unabhängig von den Ausgaben und dem Gewinn einfach 0 zweimal eintragen kann.

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                #8
                Ich habe jetzt gedacht, dass ich unabhängig von den Ausgaben und dem Gewinn einfach 0 zweimal eintragen kann.
                Objektiv ist 0 natürlich falsch, zumindest, was die Entnahmen angeht. Ich würde bei den Entnahmen den Gewinn eintragen.

                Letztlich spielen Einlagen und Entnahmen nur dann eine Rolle, wenn jemand sonstige Schuldzinsen von mehr als 2.050,00 € geltend macht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Peter85 Beitrag anzeigen

                  Ich benutze das Deutschlandticket, das habe ich auch unter meinen Ausgaben angegeben.
                  Wenn Du das Deutschlandticket als Betriebsausgabe hast legst Du ja nicht die Nutzung eines Dir privat gehörenden Wirtschaftsgutes wie bei einem privaten PKW ein. Also keine Privateinlage. Allenfalls könnte hier ein privater Nutzungsanteil des Tickets bei den Einnahmen anzusetzen sein, z. B. 20%, je nach dem wieviel Du privat und wieviel Du betrieblich fährst.

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                    #10
                    Hmm, also bei den Entnahmen meinen Gewinn eintragen und im dem Feld, wo man es bezeichnen muss, einfach "Gewinn" schreiben? Oder würdet ihr das begründen à la ,,Geschäftliches und privates Konto sind dasselbe"?
                    Ich fahre mit dem Deutschlandticket eigentlich fast nur zu meinen Auftraggebern und zurück, am Wochenende gerne aber auch mal. Wenn ich da in der Bezeichnung ,,Deutschlandticket" schreibe und dann 5/7 des Preises dafür beim Betragsfeld eingebe, scheint das doch korrekt, oder?
                    Ich frag mich nur, ob das nicht überflüssig ist, da ich es ja schon bei meinen betrieblichen Ausgaben in einem früheren Feld unter Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel angegeben habe... Außerdem habe ich auch meine Kontogebühren angegeben, das müsste ich dann ja auch anführen. ???

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                      #11
                      Ach so, vielen Dank für die hilfreichen Antworten bisher!

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                        #12
                        Es gab ja jetzt genügend Antworten, was man bei den Einlagen eintragen kann, ohne die Sache zu kompliziert zu machen. Gerne kannst Du es auch komplizierter machen.
                        Das Finanzamt wird schon wissen, dass Du Deine Ausgaben nicht aus einem Betriebsvermögen bestritten hast.

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