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Umsatzsteuer-Voranmeldung

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    Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Hallo zusammen.

    Ich bin seit knapp einem Monat dabei und weiß, dass ich immer bis zm 10. des Folgemonats meine Voranmeldung abgeben muss. Ich wollte zum 26. August 2010 das Nebengewerbe betreiben, die Anmeldung habe ich zum 1. August angegeben und da ich bis September keine Bestätigung vom Finanzamt erhalten hatte und es sich zunächst um ein Nebengewerbe handelt, habe ich erst im September mit meinem Nebengewerbe begonnen.
    Daher war meine erste Voranmeldung im Oktober über den September. Jetzt habe ich heute am 30. Oktober einen Brief vom Finanzamt bekommen, ich hätte SOFORT meine Voranmeldung abzugeben.
    Öhm ElsternOnline sollte doch funktionieren oder? Wenn ja, es steht im Brief ich hätte noch garkeine abgegeben. Ich habe für September definitiv abgegeben und für August habe ich ja 0,- Euro gehabt, da ich erst auf die Bestätigung der Anmeldung gewartet habe. Muss ich jetzt für August mit 0,- Euro nachreichen?
    Am liebsten würde ich beim Amt anrufen aber gerade jetzt haben wir ein langes Wochenende

    Kann man bei der Eingabe und dem Versand der Voranmeldung im ElsternOnline-Protal was so falsch machen, dass die Voranmeldung trotz Bestätigung nicht beim Amt einsehbar ist?

    Ich weiß es sind komische Fragen aber ich möchte mit meinem aktuellen Minusgeschäft nicht auf irgendeine komische Summe geschätzt werde und muss dann wohl möglich noch in meinem Dispo um die Schätzung zu bezahlen.

    Danke.

    Gruß
    Markus

    #2
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    bis dienstag warten und dann beim finanzamt vorsprechen, was genau die jetzt möchten, und ob die eingesandte voranmeldung wohl angekommen ist. jetzt am wochenende bewegt sich da sowieso nix, ich denke nicht das es sooo übereifrige beamte in den finanzaemtern gibt ;-)

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      #3
      AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

      In dem Schreiben des Finanzamts steht mit Sicherheit auch, für welchen Monat Sie die Voranmeldung einreichen müssen. Da Sie die Voranmeldung für September bereits eingereicht haben, kann es sich nur um die Voranmeldung für August handeln. Das Finanzamt ist mit Sicherheit zufrieden, wenn Sie für August eine Voranmeldung mit 0 einreichhen. Und lassen Sie sich von Elster nicht täuschen, falls ein Hinweis kommen sollte, dass 0 nicht zulässig ist. Die Voranmeldung mit 0 wird trotzdem richtig ans Finanzamt übermittelt.

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