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Bescheinigungsabruf: fehlende Rentenbescheinigung

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    Bescheinigungsabruf: fehlende Rentenbescheinigung

    Ich habe festgestellt, dass beim Bescheinigungsabruf eine Rentenbescheinigung meines früheren Arbeitgebers fehlt. In Papierform liegt mir die Bescheinigung seit Ende Januar vor.
    Eine Reklamation bei der auszahlenden Stelle ergab, dass die Daten bereits Ende Januar 2024 an die Finanzbehörde übermittelt wurden. Was kann ich tun?

    #2
    ... eine Rentenbescheinigung meines früheren Arbeitgebers
    Meinst du eine Lohnsteuerbescheinigung für eine Betriebsrente ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nein, es geht um die Rentenbezugsmitteilung des Pensionsfonds meines Ex-Arbeitgebers.

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        #4
        Hallo,
        trage doch die Zahlen manuell ein, Du hast sie ja auf Papier. Die Papierform kannst Du ja als Beleg anhängen.
        ----------

        Gruß Klaus

        Kommentar


          #5
          Das ist anscheinend zwischenzeitlich ein Software-Problem !?

          gerade die letzten Tage erlebt ESt 2023:

          Ehemann "Bescheinigungen abgerufen/übernommen", es werden angezeigt, dass Bescheinigungen der Deutschen Rentenversicherung und der SDK privaten Krankenversicherung vorliegen, aber (sinngemäß) "Fehlerhaft sind und nicht übernommen werden können" !

          Nach mehrmaligem Versuch (incl. Abmeldung aus EOP) hat es dann doch geklappt, aber die "deutsche digitale Wertarbeit" geht noch weiter:

          Dasselbe Problem bei der Datenübernahme für die Ehefrau - dieselbe Lösung durch mehrmaligen Versuch des Datenabrufs - aber die "deutsche digitale Wertarbeit" geht noch weiter:

          Nach Datenübernahme Wechsel zur Formularansicht, und was fehlt? Die Anlage R des Ehemannes ist leer, d.h., die Vorjahresdaten wurden gelöscht, aber die neuen Daten nicht eingelesen - obwohl keine Fehlermeldung bei der Datenübernahme mehr angezeigt wurde!

          Also aus dem Formular heraus nochmals "Bescheinigngen abgerufen/übernommen" - dann war alles da, wo es sein muss !

          Fazit: Absolut mistige "Deutsche digitale Wertarbeit", wenn die "schlaue Kiste" sagt, alles wäre übernommen worden, und die Daten dann trotzdem fehlen !

          Übrigens, für die die diesen Fehler "nachstellen" wollen: Zur Zeit kann ich diesen Fehler nicht mehr nachstellen - aber eine "Eintagsfliegen-Fehler" scheint es ja nicht zu sein, ansonsten wäre das ja hier kein Thema !?

          Und o Schreck, die "Deutsche Wertarbeit" hat auch noch folgendes "superschlaues aber falsches Ergebnis" erzeugt:

          Derselbe Steuerpflichtige, ist schon einige Tage her, die ESt-Erklärung 2022 erstellt, ebenfalls Datenübernahmeprobleme, ebenfalls gelöst wie vorstehend, dafür bekomme ich aber folgenden Berechnungs-Hinweis:

          "Sie haben Angaben zur Energiepreispauschale bei den Zusatzangaben für die Steuerberechnung
          erklärt. Renteneinkünfte wurden jedoch nicht erklärt. Bitte prüfen und korrigieren Sie ggf. Ihre
          Eintragung."

          Dahinter stehen doch m.E. einfachste "wenn-dann"-Abfragen - auch die funktionieren hier nicht ... !?

          Mir graust vor der "Volldigitalen" Zukunft !



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            #6
            Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
            Hallo,
            trage doch die Zahlen manuell ein, Du hast sie ja auf Papier. Die Papierform kannst Du ja als Beleg anhängen.
            1.) von Hand eintragen ist wohl eine Lösung - aber nicht im Sinne der Erfinder des Bescheinigungsabrufs - und Technik, die mit Steuer-Euros programmiert wird und uns Steuerbürgen bei unserer Erklärungspflicht helfen soll, dies aber nicht tut, ist: Rausgeschmissenes Steuergeld !

            2.) "Beleg anhängen" ist nicht nötig, weil die Bescheinigungsdaten beim Finanzamt lesbar und ohne Fehlermeldung angekommen sind!

            3.) Und was soll denn eigentlich "Beleg anhängen" bringen außer "völlig unnützer Arbeit: weil Bescheinigungen übernehmen nicht funktioniert, soll der deutsche Steuererklärungs-Depp jetzt die Papier-Belege einscannen, hochladen und auf diesem Weg "einlesen" - das soll "digitaler Fortschritt" sein, der uns Bürgern das Leben einfacher macht? Ich lach mich schlapp oder ärger mich grün - je nach Gemütslage!
            Zuletzt geändert von Uwe64; 24.04.2024, 10:54.

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