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    Gravierende Differenzen

    Hallo in die Runde,

    habe heute meine Einkommenssteuer Rückerstattung bekommen.
    Laut Elster, als ich es erstellt hatte 2500€. Die Wahrheit ergaben 750€.
    Wie kann es sein dass es derart Unterschiede gibt?
    Können die 750€ ungefähr passen?
    HO Pauschale 600€ und Dienstweg an 100 Tagen einfach 8km.
    Versicherungen den normalen Kleinkram und in Miete.
    Hätte nur gern eine ungefähre Einschätzung ob das ok ist und wenn nicht was kann man tun.
    Danke

    #2
    Ich bekomme bei Elster zum Bescheid immer auch eine Datei "Vergleich Bescheiddaten zu Einkommensteuererklärung".
    Hast du sowas auch? Darin kann man sehen, ob und wo Differenzen sind.

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      #3
      Schau doch einfach mal in den Vergleich der Bescheiddaten nach, da siehst man sehr gut die Unterschiede zwischen erklaerte Daten und Bescheiddaten. Ausserdem gibt es auch noch die Erklaerungen in dem richtigen Bescheid, wo einem ggf. die Abweichungen erklaert werden.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Laut Elster, als ich es erstellt hatte 2500€. Die Wahrheit ergaben 750€.
        Wo zeigt denn der Bescheiddatenvergleich Unterschiede an ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Naja hier z.B.:

          Sonderausgaben
          ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
          abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . .......14.610 . . . . 9.023 . . . . -5.587
          ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben . . . . . . . . .1.970 . . . . 2.134 . . . . . 164

          keine Ahnung warum

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            #6
            Also auf Grund deiner WK kann ich gar keinen Grund für eine Erstattung erkennen, da du damit unter dem Arbeitnehmerpauschbetrag liegst.
            Die Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt der AG im Regelfall auch schon im Rahmen des Lohnsteuereinbehaltes (Ausnahme private KV).

            Das FA berücksichtigt nur die Beiträge zur Basis KV/PV soweit diese elektronisch von der Krankenkasse oder über die Lohnbescheinigung übermittelt wurden.
            Beiträge für über die Basisversorgung hinausgehende Leistungen sind steuerlich nicht abzugsfähig. Unbeschränkt abzugsfähige SA sind z.B. die Kirchsteuer wo das FA auch öfters abweicht da dort falsche Eintragungen in der Erklärung erfolgen (z.B. Vorauszahlungen bzw. nachzahlung aus dem VJ vergessen).
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              OK. Ich danke euch für eure Einschätzungen.

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                #8
                Zitat von El Loco Beitrag anzeigen
                Naja hier z.B.:

                Sonderausgaben
                ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
                abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . .......14.610 . . . . 9.023 . . . . -5.587
                ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben . . . . . . . . .1.970 . . . . 2.134 . . . . . 164

                keine Ahnung warum
                Unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben könnte sein, dass eine im Veranlagungszeitraum erfolgte Kirchensteuererstattung anzugeben vergessen wurde.

                Ersteres deutet darauf hin, dass sonstige Vorsorgeaufwendungen in einer falschen Kategorie angegeben wurden (z.B. Krankenzusatzversicherung als Beiträge zum Basisschutz, klassische Rentenversicherung als Rürup) oder schlichtweg beim freiwillig Versicherten der Arbeitgeberzuschuss zur KV und PV vergessen wurde.

                ​​​​​​

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