Anlage für Nebengewerbe - Habe ich bei meiner Steuererklärung etwas vergessen?

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  • Bluechu
    Neuer Benutzer
    • 15.04.2024
    • 3

    #1

    Anlage für Nebengewerbe - Habe ich bei meiner Steuererklärung etwas vergessen?

    Hallo,

    ich mache die Lohnsteuererklärungen erst seit ich mal ein Kleingewerbe angemeldet habe, auch wenn ich nie etwas damit gemacht habe..
    Ich habe 2018 und 19 meinen Angestelltenlohn angegeben und es gab ein zusätzliches Formular auf dem ich angab, dass ich keine nebengewerblichen Einnahmen hatte..
    danach war ich arbeitslos und habe keine Steuererklärung gemacht, ich habe aktuell, vor 2 Wochen eine Steuererklärung für 2023 zum ersten Mal mit diesen ELSTER Online Formularen gemacht.. allerdings fand ich dort glaube ich nicht dieses Formular für selbstständige Tätigkeit wo ich wieder angeben hätte können.. müssen? ..dass es keine Einnahmen gab..
    ich habe alles nur auf die Angestelltenverhältnisse bezogen die ich hatte..

    Kann dies ein Problem, sein oder werden oder muss ich diese Anlage eventuell noch suchen und nachreichen?

    Grüße
  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3014

    #2
    Wurde das Gewerbe inzwischen bereits abgemeldet?
    Wenn nein, dann wundert es mich, dass du nicht schon aufgefordert wurdest für die Altjahre die Erklärungen einzureichen.

    ich würde einfach mal auf die reaktion des FA warten.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    • holzgoe
      Erfahrener Benutzer
      • 19.01.2009
      • 12107

      #3
      Hallo Bluechu,

      du benötigst die Anlage G oder S und trägst dort ein 0,00 Euro Gewinn, wenn du auch keine Ausgaben hattest.
      Allerdings kannst du diese nicht separat nachreichen.
      Du kannst aber deine übermittelte Einkommensteuererklärung (Lohnsteuererklärungen gibt es ja nicht) in ein neues Formular für 2023 übernehmen.

      Tschüß

      P.S. Ich verschieb dich mal in das passende Unterforum Mein Elster.
      In dem von dir gewählten geht es um Probleme von Arbeitgebern mit den Lohnsteuerbescheinigungen ihrer Beschäftigten.

      Kommentar

      • Bluechu
        Neuer Benutzer
        • 15.04.2024
        • 3

        #4
        hallo und danke.. ich sehe dieses "diese Daten in ein neues Formular übernehmen" - dann würde ich den Vorgang quasi abbrechen und das ganze mit der Anlage G erneut senden.. nur um sicher zu gehen, dass nicht behauptet wird es hätte noch Einnahmen gegeben !? Wie wahrscheinlich ist, dass das passiert?

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        • Kloebi
          Erfahrener Benutzer
          • 20.02.2011
          • 4670

          #5
          Wenn im Vorjahr Einnahmen waren und jetzt ohne Erklärung nicht, dürfte sicher nachgefragt werden. Die 0,00 ist daher wichtig.

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          • Bluechu
            Neuer Benutzer
            • 15.04.2024
            • 3

            #6
            im Vorher habe ich noch gar nichts abgegeben, da war ich bis auf 3 Monate arbeitslos und es gab insgesamt wie gesagt noch nie diese Nebeneinnahmen

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