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Steuerberechnung ELSTER; Abweichung im Bescheid durch Günstigerberechnung

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    Steuerberechnung ELSTER; Abweichung im Bescheid durch Günstigerberechnung

    Hallo zusammen,

    seit einigen Jahren weicht bei mir die (unverbindliche) Steuerberechnung im ELSTER-Portal vom Steuerbescheid ab. Grund hierfür ist eine Günstigerberechnung bei der Riesterrente. Dort wird im Bescheid noch der Kinder-Zulagenanspruch berücksichtigt. Das führt dann natürlich zu einem anderen Ergebnis bei der Einkommenssteuerfestsetzung. Mitunter wird so aus einer im ELSTER-Portal berechneten Erstattung eine im Bescheid festgesetzte Nachzahlung.

    Steuerrechtlich erschließt sich mir das Ganze ansatzweise, so dass ich eigentlich rechtlich keine Fragen dazu habe.

    Eine Mitarbeiterin des Finanzamtes hat mir auf Nachfrage erklärt, dass meine Steuererklärung ohne "menschlichen Prüfungsanteil" durch das System gegangen ist. Die Berechnung und Festsetzung wurde also nur von Rechnern erledigt.

    Meine Frage ist daher, ob ich die Günstigerberechung auch schon irgendwie im ELSTER-Portal vornehmen kann. Kann ich irgendwo einen Haken setzen, damit diese Berechnung schon vor der Absendung der Daten durchgeführt wird und mir das "richtige" Ergebnis angezeigt wird?

    Hoffe, ich habe mit verständlich ausgedrückt. Falls nicht, gerne nachfragen ;o}

    Gruß
    Jo

    #2
    In der Einkommensteuererklärung gibt es einen Teil: Ergänzende Angaben zur Steuerberechnung
    Dort kannst du deine Daten bzgl. Riester mit eingeben damit diese bereits in deiner Prüfberechnung durch "ELSTER" berücksichtigt werden.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      In der Einkommensteuererklärung gibt es einen Teil: Ergänzende Angaben zur Steuerberechnung
      Die Anlage heißt Zusatzangaben für die Steuerberechnung. Die wird nur bei Nutzung des Bescheinigungsabrufs automatisch hinzugefügt,

      sonst muss man die manuell hinzufügen. Außerdem muss natürlich auch die Anlage AV zutreffend ausgefüllt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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