Bewirtungsbeleg wo eintragen?

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  • funny
    Erfahrener Benutzer
    • 11.04.2010
    • 226

    #1

    Bewirtungsbeleg wo eintragen?

    Hallo,
    in welcher Anlage gebe ich den Bewirtungsbeleg an und in welcher Zeile?

    Danke
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7872

    #2
    Geht es etwas genauer ? Einkommensteuererklärung ? Anlage EÜR ? Anlage N ? Personalabteilung ? Welches Jahr ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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    • funny
      Erfahrener Benutzer
      • 11.04.2010
      • 226

      #3
      Einkommensteuer, Arbeitnehmer, 2023

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      • Beamtenschweiß
        Erfahrener Benutzer
        • 10.04.2014
        • 3014

        #4
        Wie kommst du darauf, dass deine Bewirtungsaufwendungen überhaupt in die Steuererklärung gehören?
        § 12 Nr. 1 EStG vs § 9 EStG
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        • Telepeter
          Erfahrener Benutzer
          • 17.02.2023
          • 1484

          #5
          Na ja, Kosten der Bewirtung der Gäste z. B. des eigenen 25 jährigen Jubiläums der Betriebszugehörigkeit könnten schon berücksichtigungsfähig sein, kann man mal als sonstige Werbungskosten versuchen. Nähere Infos hier.
          Zuletzt geändert von Telepeter; 16.04.2024, 17:11.

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          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7872

            #6
            Schon richtig, aber dafür gibt der faktenlos hingerotzte (sorry !) Eingangsbeitrag mit Ergänzung ja nichts her. Daher ist die Nachfrage von Beamtenschweiß nach Sachverhaltsinput ausgehend davon, dass die Abzugsfähigkeit ja eher die Ausnahme als die Regel ist, schon mehr als berechtigt.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            • funny
              Erfahrener Benutzer
              • 11.04.2010
              • 226

              #7
              Oh, ich bitte um Entschuldigung Picard777 für die hingerotzte Eingangsfrage. Ich bin nicht so kompetent ..., vielleicht könnte man etwas netter sein.... Es geht um ein Team- Meeting/Arbeitsgepräch, das mein Mann aus beruflichen Gründen hatte. Die Aufwendung für die Bewirtung aus beruflichen Gründen ist vielleicht als Werbungskosten absetzbar. Jedenfalls habe ich das nun unter sonstige Werbungskosten eingetragen, ob es nun anerkannt wird oder nicht, ist ein Versuch wert.

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              • Picard777
                Erfahrener Benutzer
                • 02.05.2006
                • 7872

                #8
                Also ein Gespräch mit den Arbeitskollegen ohne externe Beteiligung ? In der Firma oder im Restaurant ?
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                • funny
                  Erfahrener Benutzer
                  • 11.04.2010
                  • 226

                  #9
                  Mit den Arbeitskollegen ohne externe Beteiligung und im Restaurant.

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                  • HundKatzeMaus
                    Erfahrener Benutzer
                    • 31.08.2022
                    • 1355

                    #10
                    Das Sammeln von Belegen fuer Essen, Getraenke oder Catering lohnt sich nur, wenn man uebers Jahr betrachtet hohe Werbungskosten hat. Denn das Finanzamt erkennt fuer 2023 ohnehin 1.230 Euro als Werbungskostenpauschale an. Nur wenn man mit den Ausgaben rund um die Arbeit ueber eine Summe von 1.230 Euro im Jahr kommt, sollte man als Nachweis alles genau auflisten. Das bedeutet: wenn man nur die Ausgaben fuer Bewirtungen hatte, ansonsten aber keine nennenswerten Werbungskosten nachweisen kann, dann kann man sich die Muehe sparen.
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                    • funny
                      Erfahrener Benutzer
                      • 11.04.2010
                      • 226

                      #11
                      Komme über 1.230 Euro Werbungskostenpauschale.

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                      • HundKatzeMaus
                        Erfahrener Benutzer
                        • 31.08.2022
                        • 1355

                        #12
                        Komme ueber 1.230 Euro Werbungskostenpauschale.
                        Dann sind die Chancen gut, dass das anerkannt wird. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass sich das Finanzamt die Nachweise ansehen will. Man sollte also darauf achten, dass die Belege nachweislich vorhanden und vollstaendig sind. Viel Erfolg!
                        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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