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Na ja, Kosten der Bewirtung der Gäste z. B. des eigenen 25 jährigen Jubiläums der Betriebszugehörigkeit könnten schon berücksichtigungsfähig sein, kann man mal als sonstige Werbungskosten versuchen. Nähere Infos hier.
Zuletzt geändert von Telepeter; 16.04.2024, 18:11.
Schon richtig, aber dafür gibt der faktenlos hingerotzte (sorry !) Eingangsbeitrag mit Ergänzung ja nichts her. Daher ist die Nachfrage von Beamtenschweiß nach Sachverhaltsinput ausgehend davon, dass die Abzugsfähigkeit ja eher die Ausnahme als die Regel ist, schon mehr als berechtigt.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
Oh, ich bitte um Entschuldigung Picard777 für die hingerotzte Eingangsfrage. Ich bin nicht so kompetent ..., vielleicht könnte man etwas netter sein.... Es geht um ein Team- Meeting/Arbeitsgepräch, das mein Mann aus beruflichen Gründen hatte. Die Aufwendung für die Bewirtung aus beruflichen Gründen ist vielleicht als Werbungskosten absetzbar. Jedenfalls habe ich das nun unter sonstige Werbungskosten eingetragen, ob es nun anerkannt wird oder nicht, ist ein Versuch wert.
Das Sammeln von Belegen fuer Essen, Getraenke oder Catering lohnt sich nur, wenn man uebers Jahr betrachtet hohe Werbungskosten hat. Denn das Finanzamt erkennt fuer 2023 ohnehin 1.230 Euro als Werbungskostenpauschale an. Nur wenn man mit den Ausgaben rund um die Arbeit ueber eine Summe von 1.230 Euro im Jahr kommt, sollte man als Nachweis alles genau auflisten. Das bedeutet: wenn man nur die Ausgaben fuer Bewirtungen hatte, ansonsten aber keine nennenswerten Werbungskosten nachweisen kann, dann kann man sich die Muehe sparen.
Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
Dann sind die Chancen gut, dass das anerkannt wird. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass sich das Finanzamt die Nachweise ansehen will. Man sollte also darauf achten, dass die Belege nachweislich vorhanden und vollstaendig sind. Viel Erfolg!
Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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