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Eine Nachfrage noch: Was ist mit dem Mindestvorsorgeaufwand 3.000 € gemeint? Das betrifft mich ja nicht....
Da hast Du natürlich recht. Die Begriffe Mindestvorsorgeaufwand und 3.000 € sind hier fehl am Platz. Ich hatte die Mindestvorsorgepauschale, die im Vorfeld über die LStK berücksichtigt wird, im Sinn.
Diese gilt auch nur für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen und beträgt
12 % des Arbeitslohns, höchstens 1. 900,– € pro Jahr in den Steuerklassen I, II, IV, V oder VI oder
12 % des Arbeitslohns, höchstens 3.000,– € pro Jahr in Steuerklasse III.
Bei der durch die Steuererklärung ausgelösten Steuerberechnung wird zwischen Alters- und sonstigen Vorsorgeaufwendungen unterschieden. Dabei werden die abzugsfähigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen getrennt von den Altersvorsorgeaufwendungen ermittelt. Denn für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen gelten andere Höchstbeträge (2.800 € für Selbstständige, die keinerlei Zuschüsse zu ihren KV-Beiträgen bekommen, 1.900 € für einzeln veranlagte und 3.800 € für gemeinsam veranlagte Steuerpflichtige). Zusätzlich gilt noch die Besonderheit, dass bestimmte sonstige Vorsorgeaufwendungen (Pflichtbeiträge zur KV und PV) unbegrenzt in voller Höhe, also auch über die Höchstbeträge hinaus, steuerlich absetzbar sind.
In Deinem Fall ist keine gemeinsame Veranlagung zu erkennen, von daher wird Dein "Höchstbeitrag" bei 1.900 € liegen und Du hast einen sehr hohen Benefit. Mich wundert allerdings der mit 2.406 € sehr hohe Pflegepflichtversicherungsbeitrag.
Da Du mit den Pflichtbeiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung über dem max. absetzbaren Betrag (Mindestvorsorgeaufwand 3.000 €) befindest, wird der Rest nicht berücksichtigt.
Bei Zusammenveranlagung gilt zwar ein Höchstbetrag von 3.800 € (2 x 1.900 €), aber 6.596 € sind natürlich deutlich mehr, so dass alle
weiteren Vorsorgeaufwendungen steuerlich unberücksichtigt bleiben. Das ist bereits seit 2010 so geregelt.
vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe mir sowas schon gedacht. Die Darstellung ist nur etwas unglücklich. Hätte mir gewünscht, dass alle Summen dort erscheinen und dann gesagt wird, höchstens jedoch xxx Euro..
Eine Nachfrage noch: Was ist mit dem Mindestvorsorgeaufwand 3.000 € gemeint? Das betrifft mich ja nicht....
Da Du mit den Pflichtbeiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung über dem max. absetzbaren Betrag (Mindestvorsorgeaufwand 3.000 €) befindest, wird der Rest nicht berücksichtigt.
ich mache mich gerade über meine ESt Erklärung nach dem ersten Rentenbezugsjahr her.
Ist auch soweit gut gelaufen - ABER:
Bei der Onlineprüfung fällt mir auf, dass Vorsorgeaufwendungen in der dateillierten Steuererklärung -möglicherweise- nicht (ganz) berücksichtigt werden.
Konkret:
Ich habe in Zeile 22 "über die Basisabsicherung..." Beträge erfasst, die m. E. nicht berücksichtigt werden.
Die Summen von 517€ + 532€ werden an keiner Stelle erkennbar berücksichtigt. Etwa in der Art, dass "Summe Vorsorge" xxx € / Höchstbetrag YYY € irgendwo steht.
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