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nachträgliche Einnahmen aus Gewerbebetrieb

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    nachträgliche Einnahmen aus Gewerbebetrieb

    Nach Aufgabe des Gewerbebetriebs fließen in den Folgejahren noch Folgeprovisionen. Wo sind diese in den Formularen EÜR und G einzutragen. Gibt es spezielle Zeilen?

    #2
    Gab es denn eine korrekte Aufgabebilanz? Da hätten diese zu erwartenden Zahlungen eigentlich berücksichtigt werden müssen. Wenn nicht würde ich sie als nachträgliche Betriebseinnahmen ganz normal als Einnahmen in der EÜ des aktuellen Jahres erfassen. Der Betrag erscheint dann mangels Ausgaben als Gewinn und muss so in der Anlage G eingetragen werden. Und die Umsatzsteuer, die an das Finanzamt abgeführt wurde, im Jahr darauf als nachträgliche Betriebsausgaben.
    Zuletzt geändert von Telepeter; 16.04.2024, 19:03.

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