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Erbschaftssteuererklärung /Beteiligte, Erwerber und Berechtigte

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    Erbschaftssteuererklärung /Beteiligte, Erwerber und Berechtigte

    Hallo zusammen,

    ich mache derzeit eine Erbschaftssteuererklärung mit vier Erben und acht Vermächtnisnehmern, darunter zwei juristische Personen.

    Ich tue mich mit den Begriffen Beteiligte, Erwerber und Berechtigte schwer.


    Wenn ich das richtig sehe, sind alle Erben und Vermächtnisnehmer "Beteiligte" und bekommen von mir eine Nummer zugewiesen.

    In der Anlage "Erwerber" sind dann wiederum alle zwölf Beteiligte "Erwerber".

    Entweder sie erwerben durch Erbe, oder eben durch Vermächtnis. Soweit so klar.


    In Zeile 88 des Hauptvordrucks wird jetzt der "Berechtigte" eingeführt, und ich verstehe nicht, weshalb hier der Vermächtnisnehmer inkludiert ist.

    Denn die Vermächtrnisnehmer werden doch bereits in der Anlage "Erwerber" erfasst.

    Das ist doch doppelt gemoppelt.

    Oder übersehe ich da was?

    Danke.

    Gruß Alfons



    #2
    Das ist doch doppelt gemoppelt.
    Das kann man zwar so sehen, es wird aber dort zusätzlich nach der Art des Anspruchs und nach dem Wert gefragt.

    Vermächtnisse müssen bekanntlich von den Erben erfüllt werden, ebenso irgendwelche Auflagen. Die Erfassung der

    Beteiligten am Anfang der Erklärung bezweckt ja nur die Zuordnung der Nummern für die Anlagen Erwerber und sagt

    nichts über die Rechtsstellung aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Beteiligten am Anfang der Erklärung bezweckt ja nur die Zuordnung der Nummern für die Anlagen Erwerber und sagt nichts über die Rechtsstellung aus.
      Die doppelte Erfassung ist meines Erachtens in Zeile 88 des Hauptvordrucks als "Berechtigter" und die Erfassung in der "Anlage Erwerber" als "Erwerber".

      Da wird die Vermächtnissache und deren Wert zweimal abgefragt.

      Was mich zusätzlich irritiert, dass die Beteiligtennummer in Zeile 88 überhaupt nicht einzugeben ist, sondern statt dessen nochmal Name und Anschrift.





      Kommentar


        #4
        Was mich zusätzlich irritiert, dass die Beteiligtennummer in Zeile 88 überhaupt nicht einzugeben ist, sondern statt dessen nochmal Name und Anschrift.
        Die Webformulare bilden in der Regel die amtlichen Papierformulare nach und dort ist das ebenfalls so aufgebaut. Ich würde mir da jetzt nicht

        den Kopf zerbrechen. https://www.finanzamt.bayern.de/Info...erklaerung.pdf

        Freundliche Grüße
        Charlie24

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