Hallo zusammen,
ich mache derzeit eine Erbschaftssteuererklärung mit vier Erben und acht Vermächtnisnehmern, darunter zwei juristische Personen.
Ich tue mich mit den Begriffen Beteiligte, Erwerber und Berechtigte schwer.
Wenn ich das richtig sehe, sind alle Erben und Vermächtnisnehmer "Beteiligte" und bekommen von mir eine Nummer zugewiesen.
In der Anlage "Erwerber" sind dann wiederum alle zwölf Beteiligte "Erwerber".
Entweder sie erwerben durch Erbe, oder eben durch Vermächtnis. Soweit so klar.
In Zeile 88 des Hauptvordrucks wird jetzt der "Berechtigte" eingeführt, und ich verstehe nicht, weshalb hier der Vermächtnisnehmer inkludiert ist.
Denn die Vermächtrnisnehmer werden doch bereits in der Anlage "Erwerber" erfasst.
Das ist doch doppelt gemoppelt.
Oder übersehe ich da was?
Danke.
Gruß Alfons
ich mache derzeit eine Erbschaftssteuererklärung mit vier Erben und acht Vermächtnisnehmern, darunter zwei juristische Personen.
Ich tue mich mit den Begriffen Beteiligte, Erwerber und Berechtigte schwer.
Wenn ich das richtig sehe, sind alle Erben und Vermächtnisnehmer "Beteiligte" und bekommen von mir eine Nummer zugewiesen.
In der Anlage "Erwerber" sind dann wiederum alle zwölf Beteiligte "Erwerber".
Entweder sie erwerben durch Erbe, oder eben durch Vermächtnis. Soweit so klar.
In Zeile 88 des Hauptvordrucks wird jetzt der "Berechtigte" eingeführt, und ich verstehe nicht, weshalb hier der Vermächtnisnehmer inkludiert ist.
Denn die Vermächtrnisnehmer werden doch bereits in der Anlage "Erwerber" erfasst.
Das ist doch doppelt gemoppelt.
Oder übersehe ich da was?
Danke.
Gruß Alfons
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