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Das wirst Du mit Deiner Steuerberatung klären müssen, wo das in Art. 14 und 17 DBA-CHE einzuordnen ist. Du sagst es mit Deinem Verweis auf Paragrafen selbst, das ist kein Elster-Thema, sondern Steuerberatung. In Abhängigkeit davon, welches Land hier das Besteuerungsrecht hat, ergeben sich unterschiedliche Eingabebeträge und Eingabestellen.
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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