Hallo,
mein Mann ist Kleinunternehmer nach § 19 Abs.1 UStG im Bereich IT-Dienstleistungen. Im Jahr 2023 hatte er allerdings fast ausschließlich nicht steuerbare Einnahmen (25.000 €) von Geschäftskunden aus den USA und nur 30 € in Deutschland steuerbare Einnahmen.
Müssen in Zeile 11 der EÜR nun alle Einnahmen (steuerbare und nicht steuerbare, also 25.030 €) eingetragen werden oder nur die steuerbaren 30 €?
Und in Zeile 12 dann die nicht steuerbaren 25.000 €? Oder wird hierfür die Zeile 15 verwendet?
Danke und viele Grüße
mein Mann ist Kleinunternehmer nach § 19 Abs.1 UStG im Bereich IT-Dienstleistungen. Im Jahr 2023 hatte er allerdings fast ausschließlich nicht steuerbare Einnahmen (25.000 €) von Geschäftskunden aus den USA und nur 30 € in Deutschland steuerbare Einnahmen.
Müssen in Zeile 11 der EÜR nun alle Einnahmen (steuerbare und nicht steuerbare, also 25.030 €) eingetragen werden oder nur die steuerbaren 30 €?
Und in Zeile 12 dann die nicht steuerbaren 25.000 €? Oder wird hierfür die Zeile 15 verwendet?
Danke und viele Grüße
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