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Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte

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    Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte

    Ich habe in Elster eine Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte beantragt. Im Status unter "Meine Formulare" wird direkt "erfolgreich übermittelt" angezeigt, jedoch bekomme ich dennoch die Auskunft nicht.

    In der Vergangenheit hat das bereits problemlos funktioniert. Woran kann es liegen, dass es jetzt nicht mehr funktioniert?

    Scheinbar funktioniert das nicht mehr, seit ich das Zertifikat verlängert habe. Kann es etwas damit zu tun haben?

    #2
    Du bist ja im Lauf der Antragstellung über folgenden Hinweis gestolpert:

    Die Aufstellung über Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale wird zeitverzögert in Mein Posteingang eingestellt. Dieser Vorgang kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Solange der Auftrag unter Meine Formulare noch als "in Bearbeitung" gekennzeichnet ist, besteht keine Notwendigkeit, eine erneute Auskunft anzufordern.

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      #3
      Ja, der Hinweis ist mir bekannt.

      Der Auftrag wird aber nicht als „in Bearbeitung“ angezeigt, sondern als „erfolgreich übermittelt“ und ich habe auch schon mehrere Tage gewartet.

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        #4
        Moin,

        hambre ich habe das gleiche Problem. Meine Auftrag habe ich am 08.04 übermittelt und der Status ist ebenfalls "erfolgreich übermittelt". Leider noch keine Aufstellung bekommen.

        L. E. Fant Den Hinweis habe ich natürlich auch gelesen.

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          #5
          Ich habe nach wie vor dieses Problem, auch nach erneuten Versuchen, eine Auskunft zu erhalten.

          Hat jemand inzwischen eine Idee, woran das liegen könnte?

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            #6
            Hat jemand inzwischen eine Idee, woran das liegen könnte?
            Leider nein ! Bei mir dauerte es beim letzten Abruf höchstens 1 Stunde, bis die Auskunft im Postfach bereitgestellt wurde.

            Zuletzt geändert von Charlie24; Gestern, 21:51.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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