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Nachzahlung durch Anlage KAP

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    Nachzahlung durch Anlage KAP

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei meine Einkommenssteuerklärung zu machen und bin auf etwas gestoßen, was ich nicht ganz verstehe.

    Mein Freibetrag war nicht ordentlich verteilt und ich konnte nicht ganz die 1000€ nutzen. Es verblieben noch nämlich 53€. Meine Kapitalerträge belaufen sich auf knapp über 2000 Euro. Auf die Erträge, welche über dem Freibetrag liegen, habe ich entsprechend Kapitalertragssteuer und Soli gezahlt (keine Kirchensteuer - bin nicht in der Kirche). Das Ergebnis ist nun so, dass ich eine Nachzahlung von 100€ leisten muss, anstatt eine Erstattung von knapp 100€ zu bekommen (Anlage KAP einfach entfernt).

    Die Frage für mich ist nun, wieso ich etwas nachzahlen muss, obwohl ich den Freibetrag ausgeschöpft und für den Rest entsprechend Steuern gezahlt habe. Ist da etwas schief gelaufen und ich habe einen Fehler gemacht?

    Zudem ist es so, dass in der Übersicht (vorläufige Steuerberechnung) die Einkommenssteuer um 1/4 der Einkünfte aus Kapitalerträgen höher ist. Wieso ist das so? Normalerweise ist doch mit der Kapitalertragssteuer alles beglichen oder etwa nicht?

    Danke für die Hilfe!

    #2
    Um welches Jahr geht es? Welchen Antrag hast Du in der Anlage KAP gestellt?

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      #3
      Es geht um das Jahr 2023. Haken gesetzt bei "Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge."

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        #4
        Probier es mal mit dem Haken bei "Antrag auf Günstigerprüfung". Und kontrolliere ob alle gezahlten KapESt und Soli - Beträge eingetragen wurden. Die werden nämlich angerechnet und gleichen damit die höhere festgesetzte Einkommensteuer wieder aus.
        Zuletzt geändert von Telepeter; 19.04.2024, 15:40.

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          #5
          Ok, nun bekomme ich eine Erstattung von knapp 140€. Zuvor (Ohne KAP auszufüllen) hatte ich eine Erstattung von 110€. So macht das Ganze nun etwas mehr Sinn. Aber eigentlich ergibt bei mir die Günstigerprüfung aufgrund des "hohen" Bruttolohns keinen Sinn. Den Infos aus Elster nach zu Urteilen ist der zweite Haken, welchen ich auch zu Beginn hatte, eigentlich der richtige. Hat Elster da etwas einen Fehler?

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            #6
            Zitat von Roman Beitrag anzeigen
            Hat Elster da etwas einen Fehler?
            Kann ich nicht bestätigen, bei mir rechnet Mein Elster seit Jahren mit dem exklusiven Kreuz in Zeile 5 fehlerfrei.
            Ob die Günstigerprüfung überhaupt erfolgreich war, erkennt man ja daran, ob die Kapitalerträge tariflich oder nach 32d versteuert werden.
            Wenn sich zwischen Kreuz in Zeile 5 und Kreuz in Zeile 4 mit nicht erfolgreicher Günstigerprüfung einen Unterschied gibt, muss es noch einen anderen Unterschied zwischen den beiden ausgefüllten Varianten geben.

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              #7
              Habe mal beide Kreuze probiert und es kommt dann eine Erstattung von 140€. Sollte also alles soweit passen.

              Ich danke Dir sehr für deine Hilfe!

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