Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Doppelbesteuerung Einmalzahlung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Doppelbesteuerung Einmalzahlung

    Hallo, ich habe in 2023 im Zuge eines Versorgungsausgleich eine Betriebsrente als Einmalzahlung erhalten. Laut Abrechnung wurde mir von dem Einmalbetrag (ca. 40.000 € ) nach Steuerklasse 6 Lohnsteuer in Höhe von ca. 5800€ direkt vor der Auszahlung abgezogen und von dem Restbetrag musste ich noch ein Kirchensteuerbetrag von ca. 500€ überweisen. Auf Nachfrage bei der auszahlenden Stelle wären somit alle Forderungen erledigt. Jetzt habe ich gerade bei meiner Einkommenssteuererklärung über ELSTER gesehen, dass der Einmalbetrag (ca. 40.000€ nach Lohnsteuer) nochmal mit einbezogen wird und ich nochmal eine Nachzahlung von ca. 9000 Euro dafür zahlen soll. Ist diese Vorgehensweise korrekt, oder handelt es sich um einen Fehler?

    Gruß Paul

    #2
    Bekanntlich ist die Lohnsteuer eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Einkünfte sind einkommensteuerpflichtig.

    Dass der Lohnsteuerabzug für Nebeneinkünfte in Steuerklasse 6 häufig zu niedrig ist, ist nicht neu.

    Es liegt nicht in der Zuständigkeit irgendeiner auszahlenden Stelle, eine Aussage zu treffen, dass mit dem Lohnsteuerabzug alles erledigt sei. Da hätten eigentlich alle Warnlampen angehen sollen.

    Ob die errechnete Nachzahlung von der Höhe her stimmt, müsste man im Einzelfall prüfen.

    Kommentar


      #3
      Danke für die Antwort, wenn man sich aber in steuerlichen Belangen nicht so auskennt verlässt man sich halt auf solche Aussagen. Ich frage mich halt, wieso wurde von einem feststehenden Betrag nicht gleich alles abgezogen.

      Kommentar


        #4
        Ich frage mich halt, wieso wurde von einem feststehenden Betrag nicht gleich alles abgezogen.
        Wie beim Lohnsteuereinbehalt gerechnet wurde, können wir ohne nähere Angaben nicht nachvollziehen. Ob du die Abfindung richtig erklärt hast,

        wissen wir ebenfalls nicht. Da wären schon präzisere Angaben deinerseits erforderlich, wie z. B. die Nummern der Lohnsteuerbescheinigung für

        die Abfindung und auch Angaben zu deinen weiteren Einkünften im Jahr 2023.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Paul58 Beitrag anzeigen
          Danke für die Antwort, wenn man sich aber in steuerlichen Belangen nicht so auskennt verlässt man sich halt auf solche Aussagen. Ich frage mich halt, wieso wurde von einem feststehenden Betrag nicht gleich alles abgezogen.
          Genau deswegen sind solche Aussagen absolut ärgerlich.

          Der Lohnsteuertarif für 6 ist genauso gesetzlich fixiert wie für die anderen Steuerklassen. Zwar ist diese höher als in Klasse 1, weswegen ja jedem fälschlicherweise in 6 statt 1 besteuerten Arbeitnehmer (nicht zu Unrecht) erzählt wird, dass das bei der Einkommensteuer glatt gezogen wird. Für echte Nebeneinkünfte entsteht aber oft eine Nachzahlung, weswegen hier ja auch bekanntlich die Steuererklärung verpflichtend ist.

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            Ich frage mich halt, wieso wurde von einem feststehenden Betrag nicht gleich alles abgezogen.
            Ganz einfach: Weil dieses "alles" dem Auszahlenden nicht bekannt ist. Woher soll der wissen, wie viel du noch von anderen Stellen bekommt?

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

            Kommentar

            Lädt...
            X