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Verlustvortrag abgebrochenes Studium - Krankheit - Ausbildung - Werbungskosten

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    Verlustvortrag abgebrochenes Studium - Krankheit - Ausbildung - Werbungskosten

    Hallo, ich mache erstmalig eine Einkommensteuererklärung obwohl ich schon älter bin (34) und eine vielleicht etwas ungewöhnliche Situation:

    Ich habe am Abendgymnasium Abitur gemacht (vorher keine abgeschlossene Ausbildung), dann ein Studium begonnen und krankheitsbedingt abbrechen müssen (5. Semester, keine Abschlussprüfung). Ich war leider mehrere Jahre krank mit vielen, mehmonatigen, vollstationären Krankenhausaufenthalten. Im August 2023 habe ich eine Ausbildung abgeschlossen und arbeite jetzt in dem Beruf.

    Ein Kollege auf der Arbeit hat mir gesagt, ich könne einen Verlustvortrag anmelden für die Zeit meiner Ausbdildung, wovon ich dann profitieren würde, sobald ich mehr Lohnsteuer bezahle (dieses Jahr verdiene ich voll).

    Ich habe zwei Fragen, würde mich freuen, wenn jemand einen Ratschlag hat:
    • Ich habe gelesen, dass Werbungskosten für den Verlustvortrag nur für eine Zweitausbildung geltend gemacht werden können. Macht mein Abschluss am Abendgymnasium oder mein abgebrochnes Studium oder meine Krankheitsphase die letzte Ausbildung zur Zweitausbildung?
    • Wenn ja: Wie schreibe ich es in die erste Steuererklärung, dass der Verlustvortrag geltend gemacht machen soll? Ich finde in Elster nur Zusatzanlagen, bei denen steht, dass sie nicht mit zu dem Finanzamt geschickt werden.
      Zusatzangaben für die Steuerberechnung
      Die folgenden Angaben dienen ausschließlich der Steuerberechnung in Mein ELSTER und sind nicht Teil Ihrer Einkommensteuererklärung. Sie werden nicht an das Finanzamt übermittelt. Bitte beachten Sie, dass fehlende Angaben das Ergebnis der Steuerberechnung beeinflussen können.
    Freue mich ünber jeden Tipp

    #2
    Ein Abendgymnasium vermittelt lediglich einen Schulabschluss und ist keine Erstausbildung. Ein abgebrochenes Studium ist natürlich auch keine abgeschlossene Erstausbildung, da abgebrochen und abgeschlossen inkompatibel sind.

    Auch wenn sich die zweite Frage damit erledigt haben dürfte: der Verlustvortrag entsteht dadurch, dass für den Veranlagungszeitraum, in dem die Kosten der Zweitausbildung angefallen wären (und du heute sicher noch beziffern und glaubhaft machen könntest), diese erklärt hättest, negative Einkünfte entstanden wären und dieser Verlust festgestellt worden wäre. Danach hättest du für jedes weitere Jahr verpflichtend eine Steuererklärung abgegeben, der Verlust wäre vorgetragen worden, und dann hättest du diesen 2023 tatsächlich verrechnet bekommen.

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