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Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

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    Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel

    Ich mache das erste mal Steuererklärung über Elster. Ich wollte dann Steuerberechnung überprüfen. Da kommt aber der Fehler "Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel".
    Mein Mann ist 2023 gestorben. Ich habe die Angaben für die Kinder so gemacht, dass Kindschaftsverhältnis von meinem Mann nur bis seinem Tod angegeben war. Unten habe ich auch entsprechend angegeben "Das Kindschaftsverhältnis zum anderen Elternteil ist durch dessen Tod erloschen am...". Da der oben genannte Fehler kam, habe ich Angaben geändert, und auch für meinen Mann Zeitraum vom 01.01 bis zum 31.12 angegeben. Es kommt aber wieder der gleiche Fehler. Was mache ich hier falsch?

    #2
    Wenn ich es recht in Erinnerung habe, darf man nur angeben, dass bzw. wann das Kindschaftsverhältnis zum anderen Elternteil erloschen ist.

    Wenn es mehr als ein Kind gibt, muss man das natürlich bei allen Kindern gleich angeben. Ich müsste das aber auch erst wieder ausprobieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort. Das bedeutet, ich kann für meinen Mann gar keinen Zeitraum angeben und nur unten eintragen, wann Kindschaftsverhältnis erloschen ist? Das kann ich ausprobieren

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        #4
        Ich habe ausprobiert. Immer der gleiche Fehler

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          #5
          Ich habe ausprobiert. Immer der gleiche Fehler
          Ich habe heute leider keine Zeit, deinen Fall nachzustellen und das wird bis übermorgen auch so bleiben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke trotzdem für deine Hilfe

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              #7
              Nur mal zum Verständnis: Du warst doch mit Deinem verstorbenen Mann verheiratet, ja? Dann kann ja für 2023 noch eine gemeinsame Veranlagung durchgeführt werden und er ist dort als Ehemann (Person A) und Du als Ehefrau (Person B) einzutragen. In Zeile 8 muss bei ihm das Sterbedatum eingetragen werden.

              Hast Du das so gemacht?

              In der Anlage Kind ist beim Kindschaftsverhältnis in Zeile 10 jeweils das Kindschaftsverhältnis zu Person A (er) und Person B (Du) anzugeben.

              Angaben zu einem "anderen Elternteil" sind dann überhaupt nicht zu machen!
              Zuletzt geändert von Telepeter; 21.04.2024, 19:37.

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                #8
                Hallo Telepeter, Wir waren 2023 noch verheiratet und ich mache gemeinsame Veranlagung. Als Person A bin ich aber eingetragen, da ich diese Steuererklärung mache und nur so konnte ich die Daten mit Einkommen, die an Finanzamt übertragen wurden abrufen. Und das waren einige, da ich letztes Jahr Einkommen aus 3 verschiedenen Stellen hatte. Als ich meinen Mann als Person A und mich als Person B eingetragen habe, dann fand ich keine Möglichkeit mehr die Daten abzurufen, da diese müssen gleich am Anfang abgerufen werden. Ich habe auch bei Person A und Person B "leibliches Kind" eingetargen

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                  #9
                  Normalerweise muss bei gemischtgeschlechtlichen Ehen immer der Mann als Person A und die Frau als Person B eingetragen werden. Der Bescheinigungsabruf muss nicht gleich am Anfang gemacht werden sondern kann auch später noch bei geöffnetem Formular mit dem Menue links unten ausgelöst werden. Das müsste dann funktionieren.

                  Unabhängig davon glaube ich aber nicht, dass die Fehlermeldung daran liegt. Vielmehr dürfen zu einem "anderen Elternteil" in diesem Fall in der Anlage Kinder Zeile 11-15 überhaupt keine Angaben gemacht werden, weil Du ja Person A und Person B jeweils schon als leibliche Eltern bezeichnet hast. Und das Sterbedatum des einen Elternteils kennt ELSTER ja schon aus Zeile 8 (bzw. 20 wenn Dein Mann als Person B eingetragen ist).

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                    #10
                    In dem Feld zu "anderen Elternteil" habe ich auch keine Angaben gemacht. Soll ich dann dieses Sterbedatum bei der Anlage "Kinder" dann ganz entfernen? Bezieht sie sich tatsächlich nur auf "anderen Elternteil" und nicht auf Personen A und B?

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                      #11
                      Ich bekomme keinen Fehler, wenn ich bei Zusammenveranlagung das Kindschaftsverhältnis zu Mann und Frau als leibliches Kind angebe, bei Mann vom 01.01. bis zum Todestag und bei der Frau 01.01-31.12. Weiterhin muss natürlich angegeben werden, dass das Kindschaftsverhältnis zum Todestag erloschen ist.

                      Weiterhin kann ich problemlos ausschließlich für die Ehefrau den Bescheinigungsabruf, auch für mich selbst als Ehefrau/Person B. Das Vorgehen, dass du dich an erster Stelle einträgst, ist definitiv falsch. Das wird den Bearbeiter zur Weißglut treiben, weil er alles (wohl händisch) tauschen darf.

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                        #12
                        Zitat von Dorotad Beitrag anzeigen
                        In dem Feld zu "anderen Elternteil" habe ich auch keine Angaben gemacht. Soll ich dann dieses Sterbedatum bei der Anlage "Kinder" dann ganz entfernen?
                        Selbst wenn ich das weglasse, bekomme ich keinen Fahler.

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                          #13
                          Und wird es Probleme geben, wenn ich (also Ehefrau) als Person A eingetragen bin? Ich habe das am Anfang so gemacht, dann konnte ich aber meinen Mann nicht als gestorben melden bzw. mich als verwitwet. Das war nur in der anderen Konstelation möglich. Ich habe angenommen, dass in dem Fall Person A muss eine Person sein, die noch lebt. Oder habe ich wieder irgendwelche Möglichkeit dazu übersehen?

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                            #14
                            Multi, ich habe deine Antwort Bezüglich A und B erst gelesen, als ich selbst dazu kommentar geschrieben habe. Muss ich dann alles neu machen? Das war gestern ganze Menge Arbeit mit diesen allen Anlagen.

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                              #15
                              Zitat von Dorotad Beitrag anzeigen
                              Udann konnte ich aber meinen Mann nicht als gestorben melden bzw. mich als verwitwet
                              Ihr wart doch 2023 noch verheiratet!

                              Du kannst durchaus beim Vornamen das Todesdatum ergänzen, wenn Du das so möchtest, z. B. Friedrich, verst. 01.07.2023.

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