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Verluste Rückwirkend (2020) geltend machen, trotz Steuererklärungen der Jahre danach

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    Verluste Rückwirkend (2020) geltend machen, trotz Steuererklärungen der Jahre danach

    Hallo zusammen,

    ich schlage mich schon seit Tagen durchs Internet, doch ich finde keine Antwort zu meinem "Problem". Ich hoffe, jemand kann mir hier Klarheit bringen!


    Besteht die Möglichkeit meine Verluste (Ausgaben) durch die Meisterausbildung, die ich in der Steuererklärung 2020 + 2021 hätte geltend machen müssen, noch nachzureichen?

    Im Januar 2020 war ich Angestellter.
    Ab Februar 2020 bis März 2021 habe ich mich erfolgreich zum Meister weitergebildet.
    Von April 2021 bis jetzt, bin ich wieder Angestellter.

    Meine Steuererklärungen habe ich alle abgegeben (2020, 2021, 2022, 2023), doch habe ich, durch Unwissenheit, in der Steuererklärung 2020 + 2021 nicht meine Ausgaben der Zweitausbildung angegeben.

    Ich habe jetzt aber mitbekommen, dass man Verluste noch 4 Jahre rückwirkend geltend machen kann.
    Funktioniert dies auch, wenn man schon die danach folgenden Jahre abgegeben hat?
    Oder habe ich einfach Pech gehabt?


    Vielen Dank!

    #2
    Wenn die Bescheide für 2020 und 2021 rechtskräftig sind dann können sie nicht mehr geändert werden.

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      #3
      Vielen danke, für Ihre Antwot.

      Ja, die Bescheide sind rechtskräftig.

      Dann ist es so, wie ich befürchtet habe. Da habe ich wohl Pech gehabt!

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        #4
        In der Anlage N wurde durchaus nach Fortbildungskosten gefragt. Den gedanklichen Sprung von Zweitausbildung bzw. Weiterbildung zu Fortbildung empfinde ich jetzt nicht als so weit, d.h. ich würde das jetzt nicht als Pech bezeichnen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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