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Wo werden die Beträge bei der Umsatzsteuer für PV Anlagen eingetragen?

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    Wo werden die Beträge bei der Umsatzsteuer für PV Anlagen eingetragen?

    Hallo aus Empfingen

    Bin gerade bei der Umsatzsteuererklärung für meine im November 2022 installierte PV Anlage.
    Im Elster-Formular online habe ich
    • In Zeile 79 den Betrag der Umsatzsteuer eingetragen, 7 000 €
    • In Zeile 83 die Vorsteuer von 615 €, die mir von der Netze BW mitgeteilt wurde.
    Das Formular fragt jetzt ständig nach den Beträgen, die ich in den Zeilen 65 -67 eintragen soll. Was können das für Beträge sein?

    Da weiß ich nicht weiter.

    Für jede Hilfe oder sachdienliche Hinweise bin ich dankbar.

    Elminus

    #2
    In Zeile 79 ist die Vorsteuer einzutragen, nicht die Umsatzsteuer. 7000 Euro Umsatzsteuer ist allerdings für eine Fotovoltaikanlage schon ganz schön viel!

    Wenn Du Vorsteuerbeträge nach § 13b hättest (was ich mir nicht vorstellen kann) dann musst Du die entsprechenden Leistungen natürlich auch versteuern.

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort. Die 7000 € sind die schon zurückerstatteten 19 % aus den Anschaffungskosten. Die nette Frau vom Finanzamt hat gemeint, ich solle die Vorsteuer in Nr. 893 eintragen.

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        #4
        Die nette Frau vom Finanzamt hat gemeint, ich solle die Vorsteuer in Nr. 893 eintragen.
        Im Formular von Mein ELSTER für die Jahreserklärung hat ein Schlaumeier leider die Kennziffern entfernt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Im Formular für 2022 gibt es jedenfalls keine Kennzahlt 893, und erst recht keine Zeile 893. Die Kennzahlen werden ja in Mein Elster eh nicht mehr angezeigt.

          Geht es denn um die Umsatzsteuererklärung 2022? Du musst bei den Vorsteuern natürlich alle Vorsteuerbeträge vollständig erklären, auch wenn Du sie schon vom Finanzamt erhalten hast. Auf der anderen Seite muss ja ganz hinten das Vorauszahlungssoll angegeben werden.

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            #6
            Richtig, eindeutig ein Tippfehler meinerseits. Es handelt sich natürlich um die Zeile 83, weiß aber immer noch nicht, welche Angaben man in den Zeilen 65 - 67 einträgt.

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              #7
              Um welches Jahr geht es?

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                #8
                Es geht um die Jahresmeldung der Umsatzsteuer 2023

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Im Formular von Mein ELSTER für die Jahreserklärung hat ein Schlaumeier leider die Kennziffern entfernt.
                  Oh Charlie, schön zu wissen, dass nicht nur ich das besch...eiden finde.
                  Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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                    #10
                    In der Jahreserklärung für 2023 wird in Zeile 83 abgefragt:

                    Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG

                    Da trifft natürlich zu was Du schon geschrieben hast:

                    Zitat von Elminus Beitrag anzeigen
                    In Zeile 83 die Vorsteuer von 615 €, die mir von der Netze BW mitgeteilt wurde.
                    Das Formular fragt jetzt ständig nach den Beträgen, die ich in den Zeilen 65 -67 eintragen soll
                    Wenn Du Vorsteuerbeträge aus Leistungen nach § 13b hast, dann musst Du ja auch zwingend die entsprechenden Leistungen versteuern!

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                      #11
                      Danke, jetzt weiß ich aber immer noch nicht, was in die Zeilen 65 - 67 gehört.

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                        #12
                        Sonstige Leistungen, für die Du als Leistungsempfänger die Steuer schuldest.

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                          #13
                          OK, da gibt es bei mir nichts.

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