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Fehlermeldung zu Zeile 84 und 85 in Anlage V

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    Fehlermeldung zu Zeile 84 und 85 in Anlage V

    Hallo, ich bekomme bei Überprüfung der Gesonderten und einheitlichen Feststellung eine Fehlermeldung, die ich mir nicht erklären kann. Sie lautet:
    "Der Überschuss auf der Anlage V entspricht nicht dem angegebenen Anteil beziehungsweise der Summe der angegebenen Anteile am Überschuss (1. Anlage V)."
    Es bezieht sich auf Kapitel 9 Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte, Zeile 84 berechnet sich von selbt und stimmt aus meiner Sicht auch. Und in Zeile 85 (Steuerpflichtige Person/Ehemann/ Person A/ Gemeinschaft/Gesellschaft) weiss ich nicht, was ich eingeben soll.
    ich dachte die Hälfte vom Wert in Zeile 84, da mein Mann und ich uns die Einkünfte (abzüglich der Werbungskosten) je zur Hälfte aufteilen.
    Wenn ich die Hälfte dort in 85 eintrage, bekomme ich die Fehlermeldung. Trage ich jedoch den Gesamten Betrag aus 84 ein, kommt keine Fehlermeldung mehr.
    Hat jemand eine Idee?

    #2
    Meiner Meinung nach machst Du die Feststellungserklärung nicht für Dich und Deinen Mann, sondern für eine Gemeinschaft o. Ä. In Zeile 85 der Anlage V ist also einzutragen der Anteil der Gemeinschaft / Gesellschaft.

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      #3
      Und in Zeile 85 (Steuerpflichtige Person/Ehemann/ Person A/ Gemeinschaft/Gesellschaft) weiss ich nicht, was ich eingeben soll.
      Den Wert aus Zeile 84, was sonst ?

      Warum macht ihr überhaupt eine gesonderte Feststellung ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Mein Mann und ich leben im Ausland und sind beschränkt steuerpflichtig. Ich denke, das ist der Grund.
        Ich verstehe nicht, warum es dann die Zeile 85 überhaupt gibt, wenn der relevante Wert in 84 schon automatisch ausgerechnet wurde.

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          #5
          Ich verstehe nicht, warum es dann die Zeile 85 überhaupt gibt, wenn der relevante Wert in 84 schon automatisch ausgerechnet wurde.
          Da bist du nicht allein, aber mit solchen Ungereimtheiten muss man leben. Das Formular ist aus der Anlage V zur Einkommensteuererklärung

          abgeleitet und das sieht nun mal eine eigene Zeile für die manuelle Zuordnung bzw. Aufteilung der Einkünfte bei Ehegatten vor.

          In der Feststellungserklärung erfolgt die Aufteilung dagegen in der Anlage FE 1.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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