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    Handwerkerleistungen

    Hallo,

    ich habe eine Handwerker-Rechnung von 2024 (15000€) mit darin enthaltener Arbeitslohn von 3800€.
    Soweit ok, aber ich habe 2023, pauschal 12000€ angezahlt.
    Es heißt, in dem Jahr wo gezahlt wird, wird für die Steuer verwendet.
    Wie trage ich die Handwerkerleistung ein? Ich habe nur einen Arbeitslohn.

    MfG
    Zuletzt geändert von forum; 22.04.2024, 18:07.

    #2
    Meiner Meinung nach kann man nur die Kosten geltend machen, die im entsprechenden Jahr bezahlt wurden. Es muss eine Rechnung vorliegen, aus der die berücksichtigungsfähigen Beträge ersichtlich sind.

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      #3
      Eine korrekte Rechnung wäre natürlich das beste, aber falls es keine gibt, hätte ich gesagt, eine 12.000€-Anzahlung von insgesamt 15.000€ sind 80%, also wurden von den 3.800€ Arbeitslohn in 2023 ebenfalls 80% angezahlt, macht 3.040€. Die restlichen 760€ Arbeitslohn dann 2024.

      Solange nicht explizit eine abweichende Anzahlung vereinbart wurde ("zahlen Sie erst mal das Material" o.ä.), würde ich das dem Finanzamt so verkaufen. Ob's funktioniert - keine Ahnung.

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        #4
        Es sollte aber zumindest überhaupt eine Anzahlungsrechnung vorliegen sowie ein Beleg über die unbare Zahlung der Anzahlung (Kontoauszug).

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          #5
          Hallo,

          Es sollte aber zumindest überhaupt eine Anzahlungsrechnung vorliegen
          Nein, das ist nicht nötig (und wird man auch oft gar nicht bekommen). Es reicht ein Beleg der Lohnkosten (halt die Rechnung, auch wenn sie aus einem anderen Jahr stammt), und die unbare Zahlung.

          Aufteilung proportional, wie in # 3 gezeigt.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Die unbare Zahlung ist das Wichtigste, da gehe ich mit; auch mit der proportionalen Aufteilung hätte ich als Finanzbeamter keine Probleme, das ist absolut sachgerecht.

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              #7
              Danke für Eure Antworten.
              Ich habe mit der Firma gesprochen.
              Entweder werden die Arbeitskosten für die Anzahlung und Rest herausgerechnet oder vielleicht eine neue Rechnung 2024.
              Er muss das mit seinem Steuerbüro abklären.
              Schau mer mal.

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