Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kinderbetreuungskosten Anlage Kind als Sonderausgaben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kinderbetreuungskosten Anlage Kind als Sonderausgaben

    Hallo, bei der Überprüfung des Bescheides habe ich eine gravierende Falschberechnung im Elsterprogramm für mich festgestellt. Ich habe Kindertreuungskosten i.H.v. 3600 Euro geltend gemacht. Jetzt im Bescheid wurden 2/3 als Sonderausgaben berücksichtigt, wobei hingegen im Elsterprogramm diese Summe nicht als Sonderausgaben berücksichtigt wurde. Ich habe auch keine andere Möglichkeit gefunden wie ich die Kinderbetreuung als Sonderausgaben hätte eingeben können.
    vielmehr habe ich ein Schema gefunden wonach der Posten Kinderbetreuungskosten in der Anlage K automatisch zu 2/3 als Sonderausgaben hinzugefügt wurden…
    Meine Frage für die Zukunft: wie erfasse ich die Kinderbetreuungskosten richtig oder liegt hier tatsächlich einen Rechenfehler von Elster vor.
    die Berücksichtigung als Sonderausgaben ist rechtlich abgesichert und zulässig.
    Zuletzt geändert von OpaMatze; 23.04.2024, 21:39.

    #2
    Ich habe hier den Entwurf einer Einkommensteuererklärung 2023 meiner Tochter mit Kinderbetreuungskosten, da rechnet ELSTER ordentlich mit 2/3 der Kosten als Sonderausgaben.

    Kommentar


      #3
      bei einer gemeinsamen Veranlagung funktioniert es auch aber ich habe eine Einzelveranlagung für geschiedene und getrennt wohnende Personen erfasst

      Kommentar


        #4
        Zitat von OpaMatze Beitrag anzeigen
        Ich habe auch keine andere Möglichkeit gefunden wie ich die Kinderbetreuung als Sonderausgaben hätte eingeben können
        Wie hast Du das denn eingegeben?

        Kommentar


          #5
          Zitat von OpaMatze Beitrag anzeigen
          bei einer gemeinsamen Veranlagung funktioniert es auch aber ich habe eine Einzelveranlagung für geschiedene und getrennt wohnende Personen erfasst
          Da unterscheiden sich die Angaben doch nur darin, dass diese nicht zu einem gemeinsamen, sondern zu getrennten (inklusive, in welchem davon das Kind wann wohnte) Haushalt gemacht werden, sowie die Angabe in Zeile 71, welcher Anteil der Kosten für welchen Zeitraum vom Steuerpflichtigen getragen wurde. Ggfs noch die Angaben zur Aufteilung des Höchstbetrags.

          Da es bisher aber keinerlei Angaben gibt, was wo eingetrage wurde, und ich die Aussage "vielmehr habe ich ein Schema gefunden wonach der Posten Kinderbetreuungskosten in der Anlage K automatisch zu 2/3 als Sonderausgaben hinzugefügt wurden" nicht verstehe, fange ich jetzt nicht an, das nachzustellen.

          Empirisch halte ich es für arg unwahrscheinlich, dass es hier im Forum nicht bekannt wäre, wenn Mein Elster bei nicht zusammenveranlagten Eltern bei den Betreuungskosten falsch rechnet, insbesondere diese völlig ignoriert.

          Kommentar


            #6
            Je mehr Angaben gemacht werden müssen je mehr Fehlerquellen. Wenn es eine Einzelveranlagung ist sind Angaben zum "anderen Elternteil" zu machen, das Kindergeld ist nur noch hälftig anzugeben, bei den Kinderbetreuungskosten ist der Gesamtbetrag UND der von Dir getragene Anteil anzugeben. Wenn ich richtig gezählt habe ist im Normalfall pro Kind allein an 6 Stellen der Anlage Kind (mit Betreuungskosten) der Zeitraum 01.01.-31.12. einzugeben.

            Kommentar


              #7
              Hallo
              zunächst Danke für die Rückmeldung.
              ich habe die Betreuungskosten in der Anlage K erfasst.
              Weiterhin habe ich das halbe Kindergeld eingegeben.
              Die Daten des anderen Elternteils habe ich angegeben anschließend die ergänzenden Angaben zu welchem Zeit Zeitraum das Kind bei mir gewohnt hat .
              ohne diese Angaben war es nicht möglich fehlerfrei weitere Daten einzugeben bzw. überhaupt eine Berechnung zu starten

              Kommentar


                #8
                Anlage K und Anlage Kind sind schon einmal grundverschiedene Dinge.

                Kommentar


                  #9
                  Sorry Anlage Kind natürlich

                  Kommentar


                    #10
                    Ich habe hier einen vergleichbaren Fall, bei dem ELSTER richtig gerechnet hat.
                    Dort wurden Einträge in der Anlage Kind bei folgenden Zeilen gemacht:

                    4 bis 8
                    10 bis 12
                    66
                    69
                    71

                    Bitte mal alles prüfen, insbesondere auf das richtige Datumsformat TT.MM.-TT.MM.

                    Kommentar


                      #11
                      Anlage K und Anlage Kind sind schon einmal grundverschiedene Dinge.
                      Deshalb habe ich den Titel bereits gestern von Anlage K zu Anlage Kind abgeändert.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo,

                        ich habe ein ähnliches Rechenproblem bei ELSTER. Zwar leben der Vater meines Kindes und ich zusammen, sind aber nicht verheiratet und ich trage die Kitakosten für unseren Sohn zu 100 Prozent alleine. Nach Prüfung meiner Angaben sagt mir das Programm:

                        Anlage Kind: Sie haben in der Anlage Kind Gesamtaufwendungen für Kinderbetreuungskosten erklärt. Bei nicht zusammenveranlagten Elternteilen kann der Abzugsbetrag nur anteilig gewährt werden, eine Steuerberechnung ist derzeit leider nicht möglich.

                        Kinderbetreuungskosten konnten nicht berücksichtigt werden.

                        Bei dem Abzug von Kinderbetreuungskosten bei einem Kind wurde der steuerfreie Ersatz nicht maschinell berücksichtigt. Für Berechnungszwecke können Sie den Wert direkt von den Aufwendungen abziehen und dies Ihrem Finanzamt vermerken.


                        Ich gehe nun davon aus, dass das Finanzamt die Sonderausgaben im Bescheid ausweist.

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X