Hallo, bei der Überprüfung des Bescheides habe ich eine gravierende Falschberechnung im Elsterprogramm für mich festgestellt. Ich habe Kindertreuungskosten i.H.v. 3600 Euro geltend gemacht. Jetzt im Bescheid wurden 2/3 als Sonderausgaben berücksichtigt, wobei hingegen im Elsterprogramm diese Summe nicht als Sonderausgaben berücksichtigt wurde. Ich habe auch keine andere Möglichkeit gefunden wie ich die Kinderbetreuung als Sonderausgaben hätte eingeben können.
vielmehr habe ich ein Schema gefunden wonach der Posten Kinderbetreuungskosten in der Anlage K automatisch zu 2/3 als Sonderausgaben hinzugefügt wurden…
Meine Frage für die Zukunft: wie erfasse ich die Kinderbetreuungskosten richtig oder liegt hier tatsächlich einen Rechenfehler von Elster vor.
die Berücksichtigung als Sonderausgaben ist rechtlich abgesichert und zulässig.
vielmehr habe ich ein Schema gefunden wonach der Posten Kinderbetreuungskosten in der Anlage K automatisch zu 2/3 als Sonderausgaben hinzugefügt wurden…
Meine Frage für die Zukunft: wie erfasse ich die Kinderbetreuungskosten richtig oder liegt hier tatsächlich einen Rechenfehler von Elster vor.
die Berücksichtigung als Sonderausgaben ist rechtlich abgesichert und zulässig.
Kommentar