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Auszahlung Versicherung "Ausbildungsplan" für Tochter

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    Auszahlung Versicherung "Ausbildungsplan" für Tochter

    Hallo,
    wir hatten im Jahr 2003 für unsere Tochter eine Ausbildungsversicherung (Ausbildungsplan) abgeschlossen. Diese läuft dieses Jahr aus.
    Wir haben seit 2003 ununterbrochen eingezahlt, also über 12 Jahre.
    Wir sollen nun wählen ob diese Versicherung in einer Summe oder als Rentenzahlung ausgezahlt wird.
    Ich habe gelesen, dass die Rentenform steuerpflichtig ist und aber auch die Einmalige Auszahlung der Besteuerung mit dem Ertragsanteil unterliegt.
    Was ist nun richtig?
    Eventuell können wir die Versicherung auch auf die Tochter umschreiben damit diese weiterzahlt, dann entfällt ja m.E. komplett die Besteuerung (vorerst) weg. Oder?

    Eventuell kann uns ja jemand weiterhelfn.
    Danke für Eure Antworten!

    Alfi2001

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.

    Steuerberatung ist nicht Gegenstand dieses Forums und hier auch nicht erlaubt.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      In einem Artikel in https://www.buhl.de/steuer/wp-conten...ck_2024_01.pdf wird darauf hingewiesen, dass die steuerliche Ungleichbehandlung bei "Auszahlung" (bisher steuerfrei) und "monatliche Rente" (bisher mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig) bei "alten" Verträgen (Abschluss vor 2005) inzwischen nichtig ist und dass man ggf. Einspruch gegen eine evtl. Rentenbesteuerung einlegen soll.

      Ob die dortigen Informationen auf den vorliegenden Fall zutreffen, weiß ich nicht. Aber es kann sicher nicht schaden, das mal genauer zu untersuchen.

      Kommentar


        #4
        Frage doch den Anbieter, ob / was er dann an das Finanzamt zu übermitteln gedenkt.

        Normalerweise würde ich zwar auch auf die steuerlichen Hinweise verweisen, die bei Vertragsabschluss üblicherweise mit den Vertragsunterlagen ausgehändigt werden. Die dürften aber nur noch eingeschränkt aussagekräftig sein (aber zumindest eventuelle Anhaltspunkte liefern), da ja gerade ab 2005 sich Einiges im Bereich der Rentenbesteuerung geändert hat.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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