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Einliegerwohnung, "Angaben zum Datum" und "umgelegte Kosten" / 2023

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    Einliegerwohnung, "Angaben zum Datum" und "umgelegte Kosten" / 2023

    Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt liegt bei mir vor:
    - Ich bin seit 01.05.2023 in ein Haus eingemietet und vermiete eine Einliegerwohnung (44 qm), die sich eigens in dem Mietobjekt befindet
    - Ich zahle meine Gesamtmiete an den Haus-Eigentümer und habe Einnahmen durch die Einliegerwohnung (Kaltmiete + Nebenkosten, die anteilsmäßig auf die Wohnfläche berechnet werden)

    Im Elster Portal würde ich gerne alle Daten zu der Einliegerwohnung und meinem damit entstehenden Einnahmen angeben.

    Zwei Punkte verstehe ich hierbei nicht:

    1) Anlage V, Allgemeine Angaben:
    Welche Daten sind unter Punkt 7 "Angeschafft am", "Fertig gestellt am" und "Veräußert / Übertragen am" einzutragen?
    Letzten Endes bin ich ja auch eingemietet und habe nichts "angeschafft" oder "übertragen bekommen" Es wird jedoch zwingend ein Datum gefordert.

    2) Punkt 13, umgelegte Kosten:
    So wie ich das verstehe, muss ich meine Nebenkostenabrechnung nochmal detailliert darstellen, obwohl ich zuvor bereits die Differenz zwischen Kaltmiete und Nebenkosten gemacht habe.
    Welche Werte muss ich in Zeile 72 bzw. 73 eintragen? Was bedeutet abzugsfähiger Anteil?

    Es wäre sehr freundlich, wenn mir jemand die Daten nennen kann, die ich einzutragen habe.

    Ich lege gerne meine Daten der Nebenkostenabrechnung für 2023 zur Hilfestellung offen.

    Vielen Dank und liebe Grüße.
    Angehängte Dateien

    #2
    Mir sieht das zumindest rechtlich nach Untervermietung aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Mir sieht das zumindest rechtlich nach Untervermietung aus.
      Das würde ich genau so sehen.

      Folge für ELSTER: Keine Anlage V sondern eine Anlage V - sonstige (gibt es erst seit 2023).
      Dort muss der evtl. Überschuss oder Verlust aus der Untervermietung in Zeile 22 eingetragen werden. Eine weitere Aufschlüsselung der Einnahmen und Ausgaben sieht ELSTER nicht vor; ich würde jedoch eine Tabelle fertigen, aus der die Ermittlung des Betrages hervorgeht, und diese dann als Beleg mit ELSTER nachreichen. Vereinfacht können sämliche Ausgaben, die für das gesamte Haus Werbungskosten wären, flächenanteilig beim vermieteten Anteil berücksichtigt werden und den Einnahmen aus der Vermietung gegengerechnet werden.

      Kommentar


        #4
        Dort muss der evtl. Überschuss oder Verlust aus der Untervermietung in Zeile 22 eingetragen werden.
        Solche Untervermietungen sind über mehrere Jahre hinweg recht oft ein Nullsummenspiel. Überschüsse und Verluste für einzelne Jahre ergeben sich

        häufig nur durch das bei Vermietung gültige Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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