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Ust VA : Vorauszahlung manuell ändern oder Differenzen später in der Bilanz buchen ?

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    Ust VA : Vorauszahlung manuell ändern oder Differenzen später in der Bilanz buchen ?

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur richtigen bzw. üblichen Vorgehensweise.

    Aus den steuerpflichtigen Umsätzen wird in Elster automatisch die darin enthaltene Ust Steuer berechnet (Zeile 12). Dabei gibt es aber Rundungsdifferenzen.
    Bisher buche ich diese Rundungsdifferenzen im Folgejahr als neutraler Ertrag oder Aufwand.

    Mir war schon aufgefallen, dass man die verbleibende Ust für das Quartal oder den Monat auch manuell ändern kann (Zeile 47)
    Bisher habe ich diese Änderung aber nicht gewagt, da ich mir nicht sicher war, die Übersicht zu behalten.

    Auf der Startseite zur Ust VA steht zusätzlich :" Wichtiger Hinweis: Unter "9 - Umsatzsteuer-Vorauszahlung / Überschuss und Berechnung" können Sie die verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung bzw. den verbleibenden Überschuss (Kennziffer 83) abweichend vom automatisch berechneten Wert erklären."

    Wie ist nun die richtige oder übliche Vorgehensweise ?
    Lasse ich die automatische Berechnung und buche später die Rundungsdifferenzen oder ändere ich jeden Monate manuell die verbleibende Ust ?
    Oder ist die manuelle Änderung für einen anderen Zweck gedacht ?

    Vielen Dank.

    #2
    Wie ist nun die richtige oder übliche Vorgehensweise ?
    Ein Teil der Rundungsdifferenzen wird über die Jahreserklärung wieder ausgeglichen, wenn die Jahresumsätze korrekt erfasst werden, also

    nicht die auf volle Euro abgerundeten Umsätze aus den Voranmeldungen als Basis dienen, sondern die tatsächlichen Umsätze des Jahres.

    Die dann noch verbleibende Rundungsdifferenz wird als Ertrag ausgebucht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank. Dann kann ich bei meiner bisherigen Vorgehensweise bleiben.

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