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Freibeträge für Kinder

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    Freibeträge für Kinder

    Hallo, ich habe diesmal ein Problem mit den Kinderfreibeträgen. Beim ersten Mal habe ich die Daten vertauscht (Ehemann-Ehefrau vertauscht), also habe ich die Formulare neu ausgefüllt. Aber plötzlich wird bei den Kinderfreibeträgen bei der Steuerberechnung nur noch ein Kind angezeigt und dementsprechend ein höheres zu versteuerndes Einkommen. Bei der Kirchensteuer werden aber weiterhin 2 Freibeträge angezeigt und berücksichtigt. Wo liegt das Problem? Wo mache ich den Fehler? Ich habe nachgesehen und die Angaben für das Kind sind in beiden Formularen gleich. Unterschiedlich sind allerdings Einkommen bevor Kinderfreibetrag abgezogen wird. In erstem Formular bei sa 92.000 EUr in dem zweiten bei ca. 89.000, da ich zusätzliche Angaben zu Sonderausgaben hinzugefügt habe. Alledings glaube ich nicht, dass dieses Unterschied ausschalggebend sein sollte.
    LG

    #2
    Da die Günstigerprüfung für jedes Kind einzeln erfolgt, können höhere Sonderausgaben natürlich bewirken, dass nur noch für 1 Kind

    der Kinderfreibetrag zum Ansatz kommt. Der Einkommensteuertarif ist nun mal progressiv.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort. Ich habe gedacht, bei diesem Einkommen spielt das keine Rolle mehr. Aber von Steuer habe ich auch nicht unbedingt viel Ahnung :-)

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