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Hilfe zu AVEÜR: Afa bei Sofortabschreibung?

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    Hilfe zu AVEÜR: Afa bei Sofortabschreibung?

    Liebes Forum!

    Ich bin zum 1. Mal hier, bitte vielmals um Entschuldigung, falls ich am falschen Ort poste.

    Ich mache die Steuererklärung für das Jahr 2022 - nach einem Beratungsgespräch ("Mitwirkung") mit einem Steuerberater, also hoffentlich straffrei. Ich bin Freiberufler, nicht umsatzsteuerpflichtig.

    Meine Frage betrifft die Absetzung eines Laptops im Wert von 2.919,- Euro, den ich am 14.09. für meine freiberufliche Arbeit erworben habe.

    Ich möchte diesen in der Anlage AVEÜR absetzen und habe das Blatt so ausgefüllt:
    1. Macbook Pro 12.09.2022
    Summe Anschaffungs-/Herstellungskosten/Einlagewert (Euro, Cent): 2919,-

    Zeile 10/ Summe Buchwerte zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums (Euro, Cent): 2919,-

    Zeile 10/ Summe Zugänge (Euro, Cent): bleibt leer?

    Zeile 10/ Summe Sonderabschreibung nach § 7g Absatz 5 und 6 EStG (Euro, Cent): bleibt leer?

    Zeile 10/ Summe AfA (Euro, Cent): 2919,-

    Zeile 10/ Summe Abgänge (Euro, Cent): bleibt leer?

    Zeile 10/ Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungszeitraums (Euro, Cent): 0

    Ich hoffe, das ist nicht totaler Quatsch.
    Aber ich habe gelesen von der möglichen Sofortabschreibung für Computer, in der vollen Anschaffungshöhe, unabhängig davon, wann im Jahr das Gerät erstanden wurde.
    Sind also die Zeilen Afa und Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungserzeugnis richtig? Volle Abnutzung im Kalenderjahr?

    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

    #2
    Sind also die Zeilen Afa und Summe Buchwerte am Ende des Gewinnermittlungserzeugnis richtig? Volle Abnutzung im Kalenderjahr?
    Ja, so hat das BMF das per Erlass geregelt. Allerdings sind die Anschaffungskosten bei einer Anschaffung in dem Jahr, für das die Erklärung erstellt wird,

    unter Zugänge zu erfassen, zu Beginn des Jahres 2022 war das Laptop ja noch nicht da, deshalb gibt es zu Beginn des Jahres auch keinen Buchwert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich danke dir vielmals für diese klare Hilfe!

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