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Kapitalerträge in Elster eintragen

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    Kapitalerträge in Elster eintragen

    Hallo,

    Ich habe für das letzte Jahr eine Summe aus Kapitalanlagen durch Zinsgewinne und etwa 850€ an Kapitalerträgen erhalten. Von meiner Bank habe ich eine Erträgnisaufstellung erhalten, die auch angibt, in welchen Zeilen ich was eintragen muss. Dort steht überall nur "Anlage KAP". Brauche ich noch eine andere Anlage wie "Anlage KAP-BET" oder nicht?

    Danke

    #2
    Brauche ich noch eine andere Anlage wie "Anlage KAP-BET" oder nicht?
    Normalerweise nicht. Die KAP-BET benötigt man für die anteiligen Kapitalerträge aus einer Gemeinschaft, wie z. B. einer Erbengemeinschaft.

    Warum willst du bei 850,00 € Kapitalerträgen eine Anlage KAP ausfüllen ? Da dürften ja eigentlich keine Steuern angefallen sein, es sei denn,

    die Kapitalerträge wurden im Ausland erzielt oder du hast keinen Freistellungsauftrag erteilt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Normalerweise nicht. Die KAP-BET benötigt man für die anteiligen Kapitalerträge aus einer Gemeinschaft, wie z. B. einer Erbengemeinschaft.

      Warum willst du bei 850,00 € Kapitalerträgen eine Anlage KAP ausfüllen ? Da dürften ja eigentlich keine Steuern angefallen sein, es sei denn,

      die Kapitalerträge wurden im Ausland erzielt oder du hast keinen Freistellungsauftrag erteilt.
      ok ich wusste nicht dass es nicht nötig ist. Ne Kapitalerträge wurden hier in Deutschland erzielt. Ich dachte da ich das Schreiben von der Bank bekommen hab, sollte man auch in Steuerklärung eintragen.

      Ich habe auch keinen Freistellungsauftrag erteilt. Mir war nicht gewusst dass so was machen soll wie macht man eigentlich das ? Ich nehme an dass jetzt es ist schon spät für das Jahr 2023 zu beantragen oder ?

      Als Fazit soll ich dann doch Anlage KAP auszufüllen oder ? Danke

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        #4
        Als Fazit soll ich dann doch Anlage KAP auszufüllen oder ? Danke
        Aber sicher ! Wenn du deiner Bank keinen Freistellungsauftrag erteilt hast, musst du die Anlage KAP ausfüllen, damit dir das

        Finanzamt die einbehaltenen Steuern erstattet. Du musst den Antrag in Zeile 5 stellen und in die Zeilen 16 und 17 jeweils 0 eintragen.

        Was die Erteilung eines Freistellungsauftrags angeht, solltest du auf der Internetseite deiner Bank fündig werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Aber sicher ! Wenn du deiner Bank keinen Freistellungsauftrag erteilt hast, musst du die Anlage KAP ausfüllen, damit dir das

          Finanzamt die einbehaltenen Steuern erstattet. Du musst den Antrag in Zeile 5 stellen und in die Zeilen 16 und 17 jeweils 0 eintragen.

          Was die Erteilung eines Freistellungsauftrags angeht, solltest du auf der Internetseite deiner Bank fündig werden.
          Ich bin ein bisschen verwirrt mit Zeilen, ist das richtig so (siehe Anhang aus Elster) ? weil im Dokument von der Bank steht Zeile 7.
          Angehängte Dateien

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            in die Zeilen 16 und 17 jeweils 0 eintragen.
            Zitat von Armoko Beitrag anzeigen
            im Dokument von der Bank steht Zeile 7
            In Zeile 16 die Null, so wie es in der Bescheinigung steht. In Zeile 7 ist ebenfalls der Betrag aus der Bescheinigung einzutragen. Da seh ich jetzt keinen Widerspruch.

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              #7
              Zeile 35 ist doch total falsch. Du stellst den Antrag in Zeile 5, gibst die Erträge in die Zeile 7 ein, die 0 € in die Zeilen 16 und 17 und

              die Steuerabzugsbeträge in die Zeilen 37 ff
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Zeile 35 ist doch total falsch. Du stellst den Antrag in Zeile 5, gibst die Erträge in die Zeile 7 ein, die 0 € in die Zeilen 16 und 17 und

                die Steuerabzugsbeträge in die Zeilen 37 ff
                ist das so richtig oder ? eine Frage noch wenn ich zB 212,69 soll ich als 212€ oder 213€ eintragen ? Danke
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                  #9
                  Zitat von Armoko Beitrag anzeigen

                  ist das so richtig oder ? eine Frage noch wenn ich zB 212,69 soll ich als 212€ oder 213€ eintragen ? Danke
                  Da, wo volle Euro gefragt sind, wird zu eigenen Gunsten gerundet. Bei den 212,69 abgeführten Steuer stellt sich die Frage aber offensichtlich nicht, da dort ausdrücklich Euro und Cent gefragt werden, wie man schon am Screenshot sieht.

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