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UStVA - Aus EU-Ausland fälschlicherweise als Privatperson inkl. 19% USt. gekauft.

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    UStVA - Aus EU-Ausland fälschlicherweise als Privatperson inkl. 19% USt. gekauft.

    Hallo an alle,

    Ich habe momentan folgendes Problem (ggf. stehe ich aber nur auf dem Schlauch und es ist so alles korrekt):

    Ich habe bei einem niederländischen Händler Waren im Wert von 1049,97€ Brutto gekauft. Brutto, da ich fälschlicherweise den Kauf als Privatperson getätigt hatte, wodurch mir die 19% USt. mit berechnet worden sind. Ich kenne mich zwar nicht ausreichend aus, habe aber im Nachgang herausgefunden, dass innergemeinschaftliche Erwerbe idealerweise als Nettobetrag stattfinden. Die Bruttosumme hatte ich dann aber bezahlt, da ich davon ausging, dass dabei alles so läuft wie bei einem Kauf in Deutschland auch.
    Den Nettobetrag von 882€ habe ich dann in Elster in Kennzahl 89 eingetragen, wodurch Elster die USt. in Höhe von 167,58€ berechnet hat. In der Endaufstellung der miteinander zu verrechnenden Steuerbeträge, rechnet Elster mir die 167,58€ auf meine aus der eingenommenen USt. resultierenden Steuerlast von 709,65€ mit drauf, sodass 877,23€ zu zahlen sind. Ich nehme an, dass Elster davon ausgeht, dass ich bislang nur den Nettobetrag gezahlt habe. Eigentlich möchte ich die 167,58€ aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb ja in der Form angeben, dass meine Umsatzsteuerlast gesenkt wird, da es ja eine Betriebsausgabe war.

    Ich habe also den Betrag bereits an den Händler überwiesen und Elster möchte diesen nun auch nochmal von mir abziehen, da Elster ja nicht weiß, dass ich diesen Betrag schon gezahlt habe. Gibt es hier nun ein weiteres Feld, in welchem ich die 167,58€ eintragen kann, um dies wieder zu korrigieren? Ich habe den Betrag nun regulär in Kennzahl 66 zu den Käufen innerhalb Deutschlands mit reingerechnet, damit Elster diesen Betrag wieder von der Steuerlast abzieht. Ich habe nur das Gefühl, dass dies so nicht korrekt ist. Dazu kommt ja auch noch, dass der bereits gezahlte Betrag damit noch nicht vergolten ist, sondern nur der durch Elster zusätzlich berechnete Betrag für die USt.

    Ich hoffe dies war verständlich und ihr konntet meiner Erklärung folgen. Ich bin aktuell echt ratlos, wie man das Problem angehen kann.

    Liebe Grüße,
    bwing

    #2
    Wenn der niederländische Händler die EU-Lieferschwelle (10.000 € pro Jahr) überschreitet, muss er (für deutsche Privatpersonen) die deutsche Mwst. berechnen und auch nach Deutschland abführen.

    Du kannst eine solche Rechnung also wie eine ganz normale deutsche Rechnung behandeln.

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