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    Grundstücksgemeinschaft anmelden

    Nach meinem Wissen muss eine neu formierte Grundstücksgemeinschaft, die Einkünfte aus V+V erzielt, vier Wochen nach wirtschaftlichem Übergang (Nutzen-/Lasten-Wechsel) sich beim Finanzamt anmelden.

    Wie macht man dies in ELSTER?

    #2
    Ich habe das neulich mit einer "sonstigen Nachricht an das Finanzamt" über ELSTER gemacht. Die Fragebogen zur steuerlichen Erfassung passen nicht so richtig. Zuständig ist immer das Finanzamt, in dessen Bezirk die Verwaltung der Grundstücksgemeinschaft erfolgt.

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      #3
      Da Einkünfte aus Vermietung in der Regel keine Gewinneinkünfte sind, besteht m. E. keine Verpflichtung zur Anmeldung

      innerhalb von 4 Wochen. Sinnvoll kann der Antrag auf Vorabzuteilung einer Steuernummer in bestimmten Fällen dennoch

      sein. Ich habe so einen Antrag nach Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin im Jahr 2023 per E-Mail gestellt.

      Bei einer Sonstigen Nachricht an das Finanzamt hätte ich ja eine Steuernummer angeben müssen, genau die hatte

      ich aber noch nicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

        Bei einer Sonstigen Nachricht an das Finanzamt hätte ich ja eine Steuernummer angeben müssen, genau die hatte

        ich aber noch nicht.
        Ja, das ist richtig. Ich habe es unter der persönlichen Steuernummer des Beteilgten gemacht, der die Verwaltung der Gemeinschaft einschließlich Zustellungsvollmacht übernommen hat, das hat funktioniert.

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          #5
          Ich habe es unter der persönlichen Steuernummer des Beteilgten gemacht, der die Verwaltung der Gemeinschaft einschließlich Zustellungsvollmacht übernommen hat, das hat funktioniert.
          Da ich die Gemeinschaft verwaltet habe, ohne selbst Beteiligter zu sein, wollte ich das nicht so machen. Da wäre das ja bei meine/m/r

          Sachbearbeiter/in gelandet, der/die für solche Gemeinschaften nicht zuständig ist. Ich habe da den zuständigen Bereich angerufen, was

          in Bayern möglich ist, und die Sachbearbeiterin hat mir ihren Namen gesagt, so dass ich den in der E-Mail an die Poststelle angeben

          konnte. Der Brief mit der Steuernummer kam dann nach etwa einer Woche. Mit der habe ich anschließend die Bekanntgabevollmachten für

          die 7 Beteiligten erstellt und per Sonstiger Nachricht übermittelt sowie nach Einreichung der Erklärung noch einen Beleg eingereicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Die Bekanntgabe- und Zustellvollmacht ist vermutlich dasselbe? Kann diese formell erstellt werden ?

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              #7
              Die Bekanntgabe- und Zustellvollmacht ist vermutlich dasselbe? Kann diese formell erstellt werden ?
              Unser Finanzamt hat mir hierfür ein Muster zur Verfügung gestellt. Ich habe das mit meinem PDF-Programm in ein ausfüllbares Formular umgewandelt.

              In Mein ELSTER gibt es kein passendes Formular.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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