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Hinzuverdienst und Rentenbezug, Anlage R?

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    Hinzuverdienst und Rentenbezug, Anlage R?

    Hallo zusammen,

    mache derzeit die Ekst 2023 in --mein Elster--.

    Beziehe seit 1.1.2023 Rente und verdiene noch im bisherigen Job ---100%---hinzu.

    Hier ---https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Besteuerung-der-Rente/besteuerung-der-rente_node.html?trk=public_post_comment-text---

    steht ---

    Das Finanzamt erhält alle relevanten Daten automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung übermittelt. Sie selbst müssen keine Daten zu Ihrer gesetzlichen Rente in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Dies entbindet Sie jedoch nicht von der Pflicht, eine Einkommensteuererklärung mit Anlage R abzugeben---.

    Muß die --Anlage R--ausgefüllt abgegeben werden?

    Wenn ja, muß in Z 4 der Jahres- Rentenbezug? Was ist Rentenanpassungsbetrag in Z 5, Z 7 bleiben frei, da es keine vorhergehende Rente gab?

    Danke

    Anlage R.jpg


    #2
    Am einfachsten geht es mit dem Bescheinigungsabruf. Bei geöffnetem Entwurf der Steuererklärung links unten im Menue auswählen. Das fügt nicht nur die Zahlen für die Anlage N sondern auch die für die Anlagen R und Vorsorgeaufwand an der richtigen Stelle ein.

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      #3
      Sie selbst müssen keine Daten zu Ihrer gesetzlichen Rente in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
      Wer Mein ELSTER oder ein Steuerprogramm verwendet, gibt natürlich auch die Rente an, sonst erhält man ja keine zutreffende Steuerberechnung.

      Im Rentenbeginnjahr und im ersten vollen Rentenjahr gibt es noch keinen Rentenanpassungsbetrag, aber auch das erfährt man mit dem Bescheinigungsabruf
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke Telepeter + Charlie24, hab die Bescheinigungen eben beim FA angefordert

        Jemand hat mir empfohlen, bei Doppelverdienst die zu viel gezahlten KK Beiträge von der KK zurück zu fordern. Meine Frage, wie kann ich feststellen, ob ich überhaupt zu viel KK Beiträge bezahlt habe.
        Wie und wo kann ich das ermitteln?

        Kommentar


          #5
          Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung betrug 2023 59.850 Euro pro Jahr. Wenn die Summe von Bruttolohn und Rente darüber liegt und von beiden Beiträge einbehalten wurden würde ich mich mal an die Krankenkasse wenden und das mitteilen.

          Auf der Seite der Techniker-Krankenkasse ist dazu folgende Information zu finden:
          https://www.tk.de/techniker/leistung...eitrag-2007578
          Das gilt sinngemäß für alle gesetzliche Krankenversicherungen.
          Zuletzt geändert von Telepeter; 01.05.2024, 15:08.

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            #6
            Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
            Am einfachsten geht es mit dem Bescheinigungsabruf. Bei geöffnetem Entwurf der Steuererklärung links unten im Menue auswählen. Das fügt nicht nur die Zahlen für die Anlage N sondern auch die für die Anlagen R und Vorsorgeaufwand an der richtigen Stelle ein.
            Bescheinigungen vom FA liegen mir nun in Mein Elster vor, unten links finde ich aber keine Möglichkeit, die Daten in Anlage R einzufügen.
            Ekst 2023 habe ich bisher händisch ausgefüllt, ist eine Kombi --händisch --Bescheinigungen einfügen-- gar nicht möglich? Abrufcode wird doch keiner benötigt, Bescheinigungen liegen ja vor?

            Danke

            ekst1.jpg


            ekst.jpg

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              #7
              Es gibt bei der Übernahme der Bescheinigungen keine Möglichkeit, einzelne Beschäftigungen zu übernehmen. Du musst schon alle nehmen und im unteren Screenshot weiter machen.

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                #8
                Hab die Ekst noch mal neu gemacht, meine Vorjahres Daten + Bescheinigungen übernommen, geprüft und ans FA gesendet

                Danke Multi und schönen Rest Sonntag

                Kommentar


                  #9
                  Hab die Ekst noch mal neu gemacht,
                  Es wäre schon möglich gewesen, die Bescheinigungen in den vorhandenen Entwurf zu übernehmen. Dazu hätte der Abruf über den

                  Button mit den 3 Punkten unten links gestartet werden müssen.

                  Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Bei Start 3 Pkt Button kam das raus --2 screenshots--, weiter gings nicht, drehte mich im Kreis, deshalb neu, trotzdem Danke Charlie24

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von niskha Beitrag anzeigen
                      Bei Start 3 Pkt Button kam das raus --2 screenshots--, weiter gings nicht, drehte mich im Kreis, deshalb neu, trotzdem Danke Charlie24
                      Wie gesagt hättest du einfach im zweiten Screenshot weiter machen müssen. Funktioniert bei anderen ja auch.

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