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Anlage KAP geht ohne Bescheinigung? (Französische Mitarbeiteraktien verkauf)

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    Anlage KAP geht ohne Bescheinigung? (Französische Mitarbeiteraktien verkauf)

    Guten Tag,

    erst bitte ich um Verzeihung wegen meine Deutsch, ich lerne noch fleißig, hoffe das man mich versteht und danke ich euren Geduld im voraus.

    Ich habe ein paar Fragen zum Ausfüllen meiner Steuererklärung.

    Ich habe von Französischer Arbeitgeber vor 5 Jahren Französische Aktiengekauft. Die Aktien Wurden in 2023 verkauft und meine Kapital und gewinne mit Lohnabrechnung bezahlt. ( nix abgezogen und so weit ich weiß wirkt nicht auf Lohnbescheinigung).

    Ich bekomme keine Bescheinigung um diese verkauf. (irgend wie kriege ich nicht hin, Arbeitgeber meint das ist meine eigene Sache. In online Depot findet man auch nichts, Ansprechpartnern sprechen nur Französisch). Ich weiß nur wieviel Euro ich angelegt habe und bekommen habe, das kann man auch nachweißen. (Bsp. 1000 angelegt 1850 zurück bekommen), wieviel Steuer abgezogen oder sowas kann ich nicht nachvollziehen.

    Nur ich weiß Französische Quellensteuer 30% und Deutschland akzeptiert 12,8% davon. Ich werde mich um Französische Quellensteuer zurückbekommen überhaupt nicht kümmern weil es sich nicht rentiert. Ich will lediglich meine Verpflichtungen gegenüber Deutsche Finanzamt ohne Fehler nach kommen.

    Daher meine Frage

    1- Kann ich ohne Bescheinigung, einfach 12,8% Steuer angeben..?
    2- Ich bin verheiratet und soweit ich weiß damit 2000€ Kapital Einkunft Steuerfrei. Darf ich solange ich unter 2T€ bleibe(gesamte KAP einkünfte, sparkassen zins usw.) Anlage KAP seien lassen?
    3- Wenn ich doch nicht Anlage KAP sein lassen darf was passiert das ich doch nicht aus fühle (weil es kompliziert ist)?

    #2
    Zitat von JAKUP Beitrag anzeigen
    Ich bin verheiratet
    Normalerweise ist man ja immer zu zweit verheiratet. Die 2.000-Euro-Grenze gilt also für beide zusammen.

    Meines Wissens muss man die Anlage KAP grundsätzlich ausfüllen, wenn nicht der Abgeltungssteuer unterliegende Kapitaleinkünfte erzielt worden sind, und zwar auch dann, wenn sich diese nicht auswirken. Wenn Du Steuern anrechnen lassen willst, dann musst Du die auf alle Fälle nachweisen können.

    Kommentar


      #3
      Hallo L.E.Fant

      Erst danke ich dir sehr das du zeit genommen hast. Du hast geschrieben,

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Normalerweise ist man ja immer zu zweit verheiratet. Die 2.000-Euro-Grenze gilt also für beide zusammen.
      Das heißt haben jeder jeweils 1000€..? wenn ich 1500€ kapital ertrag habe und meine Ehefrau 0€, muss man 500€ versteuern..?

      Wenn ich Anlage KAP meine ertrag eingebe und Gezahlte Steuer nicht eingebe ( die höhe kenne ich nicht), meckert das Programm. Und wird es denn wieder versteuert, wenn ich gezahlte Steuer nicht angeben kann(wenn 1000€ grenze ist). Oder nicht?

      Bekommt eigentlich Deutsche Finanzamt entsprechende unterlagen von Französische Vermittler nicht..?

      Danke nochmal

      MfG

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        #4
        Nicht Du hast einen Freibetrag von 2000, sondern Ihr. Wenn Du 1500 Euro Kapitaleinkünfte hast, und Deine Frau 1000, dann müssen 500 versteuert werden.

        Du hast wirkliche eine rote Fehlermeldung, dass kein Eintrag in Zeile 41 gemacht wurde? Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Null dann nicht akzeptiert werden würde.

        Kommentar


          #5
          Hallo noch mal,

          Ich habe bei diesen Sache wirklich Probleme. Bis hier habe ich meine Steuererklärung immer selber gemacht, dieses mal würde ich sofort zu Steuerberater gehen aber er würde auch Infos verlangen.

          Zeile 41 lasse ich frei, es meckert weil es Antrag will. Wenn ich erste klicke (Günstiger Prüfung, weil die andere geht ja nicht) muss meine frau gleiche Antrag stellen (weiß ich nicht warum). dann Inländische Kapitalerträge, so was wie Bausparvertrag zins, Girokonto Tages zins, alles muss ich an geben, ich habe gar keine Bescheinigung von den. und ich hatte Freistellungsanträge erteilt, wem und wieviel weiß ich gar nicht mehr was ich hier angegeben werden soll. Als normale Arbeitnehmer hat man solche Probleme nicht.
          Aber jetzt bin ich Investor, Mama wäre stolz, nun wenn ich das ding auch erledigen könnte.

          Wäre es rechtlich in Ordnung wenn ich einfach nur Ausländische Gewinne eintrage und das was. Die Freistellungsanträge, sämtliche zins Erträge kennt Finanzamt, alles inländisch und sowieso alles zusammen (Ehefrau und ich + Ausland gewinne) unter 2000€ sogar alles unter 1000€?

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            #6
            Das Finanzamt kennt deine Kapitalerträge in Deutschland nicht, es kennt nur die im Inland tatsächlich freigestellten Zinsen.

            Die Bescheinigungen dafür kannst du im Übrigen selbst abrufen, wobei man das bei Ehegatten immer für beide machen sollte.

            Für deine Kapitalerträge in Frankreich benötigst du eine Erträgnisaufstellung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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