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Anlage V Zeile 85

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    Anlage V Zeile 85

    Ich habe blöderweise den Eintrag, der aus der Erklärung 2022 übernommen wurde, rausgelöscht.
    Worauf bezieht bzw. wie errechnet sich der Eintrag in Zeile 85 der Anlage V:

    18 - Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte

    Zeile 84
    Überschuss (Einnahmen laut Zeile 32 abzüglich Werbungskosten laut Zeile 82)
    – negativen Betrag mit vorangestelltem Minuszeichen eintragen – (Euro)

    Zeile 85
    Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft(Euro)


    Zeile 85
    Ehefrau / Person B(Euro)


    #2
    Der ermittelte Überschuss bzw. Verlust muss bei gemeinsamer Veranlagung von Ehegatten diesen zugeordnet werden. Bei Alleineigentum der Immobilie dem Eigentümerehegatten, bei hälftigem Miteigentum halbe-halbe (bei ungeraden Zahlen muss man sich entscheiden wem 1 € mehr zugeordnet wird). Diese Zuordnung hat bei glaubensverschiedenen Ehen Bedeutung für die richtige Ermittlung des Kirchenstteuerabzugs, aber auch z. B. beim Altersentlastungsbetrag.

    Wenn es nur einen Steuerpflichtigen gibt muss der ermittelte Betrag einfach aus Zeile 84 übernommen werden.

    Kommentar


      #3
      Klasse! Danke

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        #4
        Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
        bei ungeraden Zahlen muss man sich entscheiden wem 1 € mehr zugeordnet wird
        Das konnte ich mir jetzt überhaupt nicht vorstellen. Deshalb hab ich mir das Papierformular angeguckt, auf dem eindeutig ersichtlich ist, dass beide Beträge abgerundet werden.

        Ok, für mehr als einen schönen Abend reicht's dann trotzdem noch nicht

        image.png

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

          Deshalb hab ich mir das Papierformular angeguckt, auf dem eindeutig ersichtlich ist, dass beide Beträge abgerundet werden.


          image.png
          Wenn Du mit "eindeutig ersichtlich" den Strich bei den Nachkommastellen meinst - ja, das kann man so sehen. Ich habe es jahrelang anders praktiziert. Aus der Anleitung zur Anlage V geht leider nichts hervor, da wurde wohlweislich ein gerader Betrag genommen. Ich werde mich zukünftig Deiner Meinung anschließen!

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            #6
            Ich werde mich zukünftig Deiner Meinung anschließen!
            Die auch richtig ist. Ich sehe das bei dem Feststellungsbescheid für die Erbengemeinschaft, an der meine Frau beteiligt ist. Da gibt man ja in der

            Erklärung nur an, dass alles nach Schlüssel verteilt wird und rechnet nicht selbst . Wenn da der Überschuss z. B. 5.001 € beträgt, dann ordnet das

            Finanzamt meiner Frau 2.500 € zu und meiner Schwägerin ebenfalls 2.500 €, es wird also bei beiden Beteiligten auf volle Euro abgerundet.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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