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Umsatztsteuerbenachrichtigung - bin ich bescheuert?

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    Umsatztsteuerbenachrichtigung - bin ich bescheuert?

    Hi, klingt komisch aber nachdem ich über Elster meine Umsatzsteuer aufgeladen haben, warte ich immer auf irgendeine Benachrichtigung wie viel ich zu zahlen habe. Es kommt aber nie irgendwas (Email, Brief, was-auch-immer), stattdessen nach einiger Zeit die Mahnung noch nicht gezahlt zu haben.

    Die Frage also: wie werde ich benachrichtigt? Was ist der beste/offizielle Weg nach dem Elster-Upload zur Zahlung

    Danke liebe Steuerzahler
    Richard

    #2
    Es gibt weder bei der Umsatzsteuervoranmeldung noch bei der Umsatzsteuerjahreserklärung eine besondere Zahlungsaufforderung. Man muss einfach pünktlich die Steuererklärungen abgeben und pünktlich zahlen. Erst wenn die Zahlungsfrist oder die Abgabefrist versäumt wurde reagiert das Finanzamt schriftlich. Am einfachsten ist es, wenn Du ein SEPA-Latschriftmandat erteilst. Dann gilt die Steuer immer als rechtzeitig gezahlt wenn Du die Erklärung rechtzeitig abgegeben hast - auch wenn die Belastung auf dem Konto ein paar Tage später erfolgt.

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      #3
      ok, danke Telepeter! Früher hatte das immer mein Steuerberater gemacht. Also, was ich in der Erklärung angebe, zählt 1:1. D.h. das Finanzamt prüft nicht und setzt den Betrag dann fest (irgendwie hatte ich sowas erwartet; ähnlich wie bei der Einkommenssteuererklärung).

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        #4
        Hallo,
        das Finanzamt macht nur eine Festsetzung wenn es von deinen angemeldeten Beträgen abweicht aus irgerndeinem triftigen Grund.

        Tschüß

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          #5
          Da wir dir hier viel erzählen könnten, schau dir mal zu dem Thema § 18 UStG an.

          Kurz, die Umsatzsteuererklärung ist eine Steueranmeldung welche einem Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abgabenordnung) gelichgestellt ist.
          das Finanzamt muss dir also nichts mehr schicken, da du deinen "Steuerbescheid" selbst erstellt hast und somit weißt was du zahlen musst.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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            #6
            ...und deswegen schadet auch eine Einzugsermächtigung für die Umsatzsteuer (und auch Lohnsteuer) nix, weil man da nie von horrenden Nachzahlungen (wie z.B. bei der Einkommensteuer) überrascht werden kann, denn das Finanzamt bucht immer nur ab, was man selber angemeldet hat. Die Voranmeldung wird bei mir stets zwischen dem 14. und dem 17. eines jeden Monats abgebucht. Die Jahreserklärung halt, nachdem man sie abgegeben hat.

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              #7
              Super danke! Beamtenschweiß hat den zweifellos den besten Usernamen!

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