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KAP Anlage- Ausländische Bank

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    KAP Anlage- Ausländische Bank

    Hallo,

    KAP Anlage:
    Hier steht- Erklärung der Steuerpflicht: Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde?

    Setze ich hier einen Haken?
    Ich habe bei einer ausländischen Bank ein Tagesgeldkonto, hier wurden Zinsen ausgezahlt, aber keine Kirchensteuer, Kapitalertragsteuer sowie Soli abgeführt.


    #2
    Ich habe bei einer ausländischen Bank ein Tagesgeldkonto,
    Ausländische Kapitalerträge, von denen keine Steuern einbehalten wurden, müssen generell erklärt werden (Zeile 19 der Anlage KAP)

    Das geht in der Regel auch ohne speziellen Antrag. Wenn keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, ist aber der Antrag in Zeile 5 passender

    als der Antrag in Zeile 6. Der ist ja für die Fälle gedacht, bei denen nur die Kirchensteuer nicht einbehalten wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja, nur die Kirchensteuer nicht einbehalten ist das Problem. Aber in Zeile 5 finde ich nichts was überhaupt zutreffen würde, oder?? Ist ein Haken bei der Günstigerprüfung nicht besser?? Die ausländischen Kapitalerträge habe ich, sowie die innländischen angegeben.

      Und einen Haken muß ich irgendwo setzen, sonst bekomme ich eine rote Fehlermeldung.
      Zuletzt geändert von funny; 03.05.2024, 13:16.

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        #4
        Zitat von funny Beitrag anzeigen
        Aber in Zeile 5 finde ich nichts was überhaupt zutreffen würde, oder??
        Doch.

        ​​​​​
        Zitat von funny Beitrag anzeigen
        Ist ein Haken bei der Günstigerprüfung nicht besser??
        Wenn du das möchtest, kannst du auch die ankreuzen.

        Kommentar


          #5
          Ok, dann setze ich in 4 und 5 einen Haken.

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            #6
            Wenn du das möchtest, kannst du auch die ankreuzen.
            Beim Antrag in Zeile 4 müssen allerdings sämtliche Kapitalerträge erklärt werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ja, habe ich, da ich leider einen zu hohen Sparerfreibetrag bei den Banken angegeben habe.

              Nun habe ich eine Nachzahlung, womit wir aber gerechnet haben.
              Zuletzt geändert von funny; 03.05.2024, 14:30.

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                #8
                ... da ich leider einen zu hohen Sparerfreibetrag bei den Banken angegeben habe.
                Wenn das dazu geführt hat, dass mehr als der erlaubte Höchstbetrag freigestellt wurde, führt kein Weg an der Erklärung aller Kapitaleinkünfte vorbei.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Genau, wie gesagt, das habe ich gemacht.

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