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Steuerbescheinigung in Meine Belege

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    Steuerbescheinigung in Meine Belege

    Hallo zusammen...
    Wenn ich hier falsch bin , dann sorry, aber das Thema ist warm und bei mir geht es auch um KAP

    So habe ich erstmals mit Elster am 3.2.2024 eine Steuererklärung abgegeben dann habe ich, weil ich es jedes Jahr vorlegen musste auch die Steuerbescheinigung meiner Bank hochgeladen, ist unter "Meine Belege" vorhanden.

    Heute nun, nach zwei Monaten bekomme ich ein Schreiben vom Finanzamt "Zur abschließenden Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung reiechen sie bitte ein...Steuerbescheinigung zur Anlage KAP°...?
    Dann noch der Hinweis , dass ich elektronisch antworten kann und Tel. aber heute ist Freitag...

    Was soll ich jetzt machen, wieso hat die Sachbearbeiterin nicht unter Belege, die Anlage abgerufen machen die so etwas nicht muss man immer nur auf Anforderung Belege hochladen und letztlich, sie kann doch darauf zugreifen, wenn ich ihr das schreibe oder muss ich wieder eine Kopie beim Finanzamt abgeben ?
    Danke vorweg...

    #2
    Zitat von credol Beitrag anzeigen
    Wenn ich hier falsch bin , dann sorry, aber das Thema ist warm
    Genau. Kein Grund also, dort jetzt mit was neuem anzufangen.

    Zitat von credol Beitrag anzeigen
    und bei mir geht es auch um KAP
    Nein, bei Dir geht es um den Bereich Meine Belege. Auch wenn es in dem Fall um einen Beleg zur Anlage KAP geht, mit der Anlage KAP hat Deine Frage nichts zu tun.

    In https://forum.elster.de/anwenderforu...A4ndische-bank geht es um die Anträge, die man in der Anlage anhaken kann.

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      #3
      ... sie kann doch darauf zugreifen, wenn ich ihr das schreibe oder muss ich wieder eine Kopie beim Finanzamt abgeben ?
      Nein, dein Finanzamt kann nicht auf Belege zugreifen, die du in Mein ELSTER hochgeladen hast. Darauf hast nur du selbst Zugriff !

      Du kannst die hochgeladene Steuerbescheinigung mit der Belegnachreichung übermitteln. https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Das Finanzamt kann nicht auf die in "Meine Belege" gespeicherten Dokumente zugreifen. Du musst die Steuerbescheinigung mit dem Formular " Belegnachreichung zur Steuererklärung" nachreichen.

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          #5
          Na ja, der eine wäscht mir den Kopf...war keine böse Absicht... und die beiden anderen haben mein Problem gelöst, genau so werde ich es sofort machen..danke nochmal besonders dir Charly...hast mir schon so oft geholfen...

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            #6
            Zitat von credol Beitrag anzeigen
            Na ja, der eine wäscht mir den Kopf...war keine böse Absicht... und die beiden anderen haben mein Problem gelöst
            Charlie hat seine Antwort vor meiner geschrieben, auch wenn sie jetzt weiter unten steht, weil ich seine Antwort dann noch nachverschoben hab. Da gab's für mich nichts weiter mehr zu sagen.

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              #7
              Hallo,
              Das Finanzamt kann nicht auf die in "Meine Belege" gespeicherten Dokumente zugreifen.
              Ich bin gerade etwas verwundert. Ich war eigentlich der festen Überzeugung, dass die Belege gerade dort für das Finanzamt abgelegt werden. Warum hat da das Finanzamt keinen Zugriff ?

              Was mich auch wundert, ich hatte KAP Erträge über 2000.-€ und es wurde Est, KiSt und Soli von der Bank abgeführt. Ich habe dazu eine Bescheinigung erhalten und diese mit entprechender Kategorisierung in "Meine Belege" hochgeladen.
              Mir wurde die abgeführten Beträge ohne weitere Rückfrage und Kommentar vollständig erstattet, daher war ich bisher der Auffassung dass der hochgeladene Beleg seinen Zweck erfüllt hat.

              Hat man mir einfach geglaubt und Kollegen hier nicht und will Belege haben?

              Was macht dann die Belegabspeicherung in "Mein Elster" für einen Sinn, wenn das FA nicht darauf zugreifen kann ?


              Zuletzt geändert von Gpswanderer; 03.05.2024, 21:12.
              ----------

              Gruß Klaus

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                #8
                Was macht dann die Belegabspeicherung in "Mein Elster" für einen Sinn, wenn das FA nicht darauf zugreifen kann ?
                Die ist nur für dich gedacht. Du kannst jetzt z. B. Belege für das laufende Jahr 2024 dort sammeln, um später Daten in die Steuererklärung für 2024

                zu übernehmen. Aus meiner Sicht ist das etwas für Leute, die viel Zeit haben. Mir reicht die Auswertung, die mir mein Banking-Programm liefert.

                Da werden alle steuerrelevanten Ausgaben und Einnahmen kategorisiert, wobei ich die Auswertung zumeist nur dazu verwende, die Summen mit

                den elektronisch übermittelten Bescheinigungen zu vergleichen. Aber Spenden und Kirchensteuervorauszahlungen z. B. übernehme ich von dort

                in die Einkommensteuererklärung, ebenso haushaltsnahe Aufwendungen und Handwerkerleistungen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Hallo,
                  der Bescheinigungsabruf nutzt mir ja nichts, es wird ja nur die Höhe des Freistellungsbetrages an das Finanzamt übermittelt. Die Zahlen der Steuerbescheinigung aus den KAP Erträgen muss ich selbst eintragen.
                  Ich wundere mich nur, dass man die von mir eingetragen Beträge ohne Beleg einfach aktzepiert hat (es ging um immerhin 300.-€), während das FA bei dem TE (credol) einen Beleg verlangt hat.
                  Wird das bei den FA so unterschiedlich gehandhabt ?
                  ----------

                  Gruß Klaus

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
                    Ich wundere mich nur, dass man die von mir eingetragen Beträge ohne Beleg einfach aktzepiert hat
                    Du musst Dich nicht darüber wundern, das ist ganz normal. Ich bekomme schon seit Jahren einbehaltene Zinsabschlagssteuer angerechnet und noch nie wollte das Finanzamt die Steuerbescheinigungen sehen. Ähnlich ist es mit Spenden und Beiträgen: Seit Jahren vierstellige Beträge ohne Belege durchgewunken. Auch Behindertenpauschbeträge wurden ohne Bescheidvorlage akzeptiert obwohl es da bei uns in Hessen noch keinen Datenaustausch zwischen Versorgungsamt und Finanzamt gibt. Das Risikomanagement der Finanzverwaltung ist für Außenstehende nicht wirklich durchschaubar und das muss wohl auch so sein. Es gibt sicher Stichproben, bei meiner Tochter fordert das Finanzamt alle paar Jahre sämliche Arbeitsmittelbelege an. Und ich vermute, dass die Kontrolldichte zunimmt, wenn man einmal zur Belegvorlage aufgefordert wurde und nicht liefern konnte.

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                      #11
                      Hallo zusammen...
                      Ja, hat mich auch gewundert, dass ich noch einmal direkt an das Finanzamt schicken musste.
                      Kann man machen, ist eigentlich auch keine große Aktion wenn man zum Schluss den Beleg eingibt, halte ich es für einen Vorteil, wenn man den oder die zuvor hochgeladenen Belege aus Elster anklicken kann, alternativ wird wieder durchsuchen auf dem eigenen Computer angeboten, da hätte ich dann in meinen Dokumenten wühlen müssen.

                      Zur Erläuterung vielleicht nochmal der Hinweis, ich wurde nur darum gebeten, ...Instandsetzungskosten Vierstellig musste ich nicht belegen, die KAP Eintragungen sind Fünfstellig, insofern wollen die natürlich draufschauen.

                      Was gut ist, wenn man den Beleg abschickt, bekommt man sofort eine Mail als Bestätigung.

                      Und jetzt bitte noch eine letzte Frage, wenn ich den kommenden Einkommensteuerantrag stelle, kann ich dann sofort den Beleg zu KAP "nachreichen" , denn der wird ja ohnehin gefordert, würde natürlich alles abkürzen...ach ja, nochmal danke, topp Forum hier !

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                        #12
                        Zitat von credol Beitrag anzeigen
                        kann ich dann sofort den Beleg zu KAP "nachreichen" ,
                        Belege können nicht direkt mit der Einkommensteuererklärung übermittelt werden. Aber man kann unter Abschnitt 11 des Hauptvordrucks ankreuzen, dass man Belege nachreichen wird und dies dann mit einem gesonderten Formular "Belegnachreichung" per Dateianlage erledigen.

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                          #13
                          ... der Bescheinigungsabruf nutzt mir ja nichts, es wird ja nur die Höhe des Freistellungsbetrages an das Finanzamt übermittelt.
                          Die Bescheinigungen der Banken habe ich im Beitrag '#8 nicht gemeint, wir erklären unsere Kapitalerträge ohnehin nicht, da unser Grenzsteuersatz zu hoch ist.

                          Was ich anhand der Auswertung meines Banking-Programms überprüfe, sind die Werte in den elektronisch übermittelten Bescheinigungen, wie z. B.

                          die PKV-Beiträge, die gesetzlichen Renten sowie die Lohnsteuerbescheinigung für die Betriebsrente.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Die Bescheinigungen der Banken habe ich im Beitrag '#8 nicht gemeint, wir erklären unsere Kapitalerträge ohnehin nicht, da unser Grenzsteuersatz zu hoch ist.

                            Was ich anhand der Auswertung meines Banking-Programms überprüfe, sind die Werte in den elektronisch übermittelten Bescheinigungen, wie z. B.

                            die PKV-Beiträge, die gesetzlichen Renten sowie die Lohnsteuerbescheinigung für die Betriebsrente.
                            Nur zur Klarstellung und nicht für dich Charly, du weißt so etwas...die Bescheinigung der Bank beinhaltet mehr als nur die Angaben zu Ertrag/Freibetrag und gezahlte Kapitalertragsteuer, je nachdem wie man sein Geld anlegt kommen noch anrechenbare Ausländische Steuer dazu und die sind natürlich auch für Leute mit höherem Steuersatz als 25% interessant.
                            Bin Rentner, Steuersatz liegt irgendwo bei 12% , insofern hole ich mir immer Geld zurück dazu natürlich den abgeführten Soli, warum man den immer noch abführt ist mir ohnehin nicht klar.

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